Durch die Überschwemmungen, die das Tiefdruckgebiet „Bernd“ im Juli 2021 ausgelöst hat, sind unserer Unternehmensgruppe von unseren Kunden Schäden im Gesamtaufwand von 386 Millionen Euro gemeldet worden. Darunter befinden sich ungewohnt teure Schäden, die Stückzahl hingegen ist aufgrund des örtlich begrenzten Unwetters nicht bemerkenswert.

Nunmehr – etwa 14 Monate nach der Katastrophe – sind 59 Prozent der Schäden bereits bearbeitet und geschlossen worden (Stand 19. August 2022). 228,2 Millionen Euro wurden bisher an die von uns betreuten Versicherungsnehmer ausgezahlt. Soweit die Regulierung noch nicht abgeschlossen werden konnte, kann dies unter Umständen auch noch geraume Zeit dauern und weiterhin unserer Begleitung und Interessenvertretung bedürfen. Neben der Komplexität des Schadens an sich ist auch der Mangel an geeigneten Sachverständigen ein Grund für die Bearbeitungsdauer. Ferner leidet der Wiederaufbau insgesamt an den allgemeinen Problemen wie Material- und Handwerkerknappheit, Lieferproblemen und den stark steigenden Baupreisen. Mit etwa 21 Millionen Euro Schadenvolumen bei unseren Kunden nehmen sich die Orkane „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“, die im Februar über Deutschland hinweg zogen, gegenüber „Bernd“ vergleichsweise klein aus. Zwar wurden hier deutlich mehr Einzelschäden an unsere Unternehmensgruppe gemeldet, die waren jedoch allesamt vergleichsweise „günstig“ im Vergleich zu den „Bernd-Schäden“. In 43 Prozent aller Fälle waren Kirchengebäude und Gemeindezentren betroffen.


Schadenträchtigstes Jahr in Deutschland

Noch nie haben Naturgefahren in Deutschland so hohe Schäden verursacht wie im Jahr 2021. „Mit versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro ist 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970er Jahre“, zog Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zum Ende 2021 eine vorläufige Bilanz. Allein „Bernd“ schlug mit 8,2 Milliarden Euro Schadensumme in der Versicherungswirtschaft zu Buche. 

Daran ist einmal mehr die Diskussion um eine Pflichtversicherung entbrannt, die von den Ländern und dem Bundesumweltministerium als sinnvoll erachtet wird. Der GDV hat einen Alternativvorschlag unterbreitet, der – kurz gefasst – vorsieht, dass künftig neue Wohngebäudeversicherungen immer Elementarschäden abdecken und gleichzeitig die öffentliche Hand dazu auffordert, das Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten zu verbieten. Die Diskussion wird von uns weiterhin aufmerksam verfolgt. Unser Anliegen ist, dass ausreichend Kapazitäten zur Absicherung unserer Kunden bereitgestellt werden.


Parallel Bearbeitung der COVID-19-Schäden

„Bernd“ und seine Folgen haben in den Schadenabteilungen unserer Unternehmensgruppe Umorganisationen und neue Priorisierungen erfordert, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei galt und gilt es, auch auf anderen Feldern weiterhin am Ball zu bleiben. Denn parallel werden weiterhin die aus den allgemeinen Schließungsverfügungen während der ersten COVID-19-Wellen resultierenden Betriebsschließungsschäden bearbeitet. Auch hier sind die Expertinnen und Experten aus den Schadenbereichen weit vorangeschritten. Von den in diesem Segment gemeldeten Schäden sind mittlerweile etwa 80 Prozent bereits geschlossen worden.