Schäden, die ein Sturm an kirchlichen Gebäuden anrichtet, können sehr umfangreich und damit sehr teuer werden. Schadenexpertin Julia Wagner hat die uns gemeldeten Sachschäden an kircheneigenen Gebäuden der vergangenen fünf Jahre ausgewertet und die Sturmschäden im Hinblick auf Schadenprävention genauer beleuchtet.

Wie in vielen Medien berichtet wird, ereignen sich in Europa und auch in Deutschland infolge des Klimawandels immer häufiger Unwetter, darunter auch vermehrt Stürme und Orkane. Selbst Windhosen, international Tornados genannt, haben Deutschland schon heimgesucht.
 

Hauptproblem: Schäden am Dach

Gemäß unserer Auswertung kirchlicher Sachschäden der vergangenen fünf Jahre entfallen 16 Prozent auf Sturmschäden. Sie tragen zur Schadenbilanz fast sechs Millionen Euro bei. 84 Prozent der Sturmschäden betreffen Kirchengebäude, die damit die stärkste Last tragen. 30 Großschäden mit einem Schadenvolumen von mehr als vier Millionen Euro entfallen auf Schäden am Dach mit kleinformatigen Eindeckungen. Hierzu zählen unter anderem unterschiedlichste Dachsteine und Dachziegel aus Ton sowie Faserzement- oder Schieferplatten.

Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig Prävention und Instandhaltung sind.
 

Versicherungsschutz setzt ordnungsgemäßen Zustand voraus

Für den Versicherungsschutz ist ein ordnungsgemäß gewartetes Objekt entscheidend. Ein Auszug aus den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verdeutlicht dies:

„Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften: Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden“ (aus: A 21.1 Sicherheitsvorschriften).

Kommt ein Versicherungsnehmer seinen Pflichten – den sogenannten Obliegenheiten – nicht nach, riskiert er seinen Versicherungsschutz, wie die Musterbedingungen weiter ausführen:

„Verletzt der Versicherungsnehmer eine der […] genannten Obliegenheiten, gilt […] folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein“ (A 21.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung).

Unsere Spezialkonzepte für Kirchenkunden sehen im Vergleich zum Versicherungsstandard unterschiedliche Möglichkeiten vor, etwaige Obliegenheitsverletzungen abzufedern. Der Instandhaltung sollte dennoch hohe Priorität eingeräumt werden.
 

In zurückliegenden Schadenverhandlungen haben die Versicherer immer wieder erwogen, die Regulierungssummen für Schäden zu kürzen. Um drohenden Kürzungen vorzubeugen und den Obliegenheiten als Versicherungsnehmer nachzukommen, sollte Folgendes stets berücksichtigt werden:
 

Prüfen, vorbeugen, sichern

Überprüfen Sie regelmäßig die Bedachung Ihrer Gebäude. Die Befesti­gungen der Dachdeckung (Verklammerung, Verdrahtung, Nagelung) müssen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen. Hölzerne Teile des Daches sind von Zeit zu Zeit auf Fäulnis, Schädlingsbefall oder morsche Holzbauteile zu sichten.

Lassen Sie erkennbare Mängel umgehend beseitigen. Folgeschäden, zum Beispiel durch herabfallende lose Dachziegel, lassen sich auf diese Weise vermeiden.
 

Haftpflichtschutz setzt Verkehrssicherheit voraus

Auch haftungsrechtlich ist ein instandgehaltenes Dach wichtig. Denn der Verkehrssicherheitspflichtige muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Ablösung von Gebäudeteilen rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Diese Kontrolle muss in der Regel einmal jährlich erfolgen.
 

Vor dem Unwetter

Nutzen Sie smarte Helfer aus dem Internet. Wetter-Apps warnen präzise vor bevorstehenden Unwettern. Dies bietet oftmals genügend Zeit, um lose Gegenstände (Gartenmöbel, Sonnenschirme etc.) auf dem Grundstück zu sichern oder im Gebäudeinneren zu verstauen. Sogar kleine Mängel am Dach können noch behoben werden.
 

Nach dem Sturm

Nach einem Sturm ist es erforderlich, das Gebäude von außen zu begutachten. Nicht einsehbare Dachteile sollten von einem Fachmann geprüft werden. Denn die Folgeschäden durch eindringende Niederschläge stellen laut unserer Statistik ebenfalls ein sehr großes Schadenvolumen dar. Insbesondere bei Kirchengebäuden sind die Decken häufig künstlerisch gestaltet und zudem sehr hoch. Schäden hieran lassen sich oft nur mit großem Aufwand und mit Hilfe hoher, kostenintensiver Gerüste beheben. Ärgerlich ist zudem, dass in den meisten Fällen die Kirche während der Reparatur nicht genutzt werden kann.

 

Julia Wagner
julia.wagner@ecclesia.de


Sturm, Orkan

Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 Kilometern in der Stunde.

Orkane sind mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 118 Kilometern pro Stunde, sprich Windstärke 12, unterwegs und hinterlassen schwere Schäden.