Pseudo-amtliches Fax zur DS-GVO unbedingt ignorieren

In den vergangenen Tagen haben Firmen, Freiberufler und Einzelunternehmen wieder einmal ein Fax von Betrügern erhalten, die als Datenschutz-Auskunftzentrale auftreten und sich sehr amtlich geben. Die Behörden, zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach, warnen vor dem „Fake-Fax“. Dahinter steckt – wie schon bei früheren Versuchen – eine teure Abo-Falle. Den Firmen wird vorgegaukelt, dass sie einer gesetzlichen Pflicht nachkommen müssten und ihr Gewerbe erfasst werden müsste. Nur so erhielten sie einen Basisschutz nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Das Faxformular ist bereits mit einigen Angaben zum Unternehmen ausgefüllt und man solle nur noch ergänzen oder korrigieren und mit seiner Unterschrift bestätigen. Erst im winzig Kleingedruckten auf der Rückseite ist zu lesen, dass man mit seiner Unterschrift für drei Jahre eine Dienstleistung zum Preis von 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr einkauft.

Das Ganze wird als sehr eilig herausgestellt und mit einer Frist belegt. Damit ein Unternehmen diese knappe Frist einhalten kann (9. Oktober), werde das Vorhaben – ganz im Sinne des Service-Gedankens – per Fax abgewickelt, heißt es in dem Schreiben. Dieser vermeintliche Service ist die Masche der Betrüger; sie setzen darauf, dass man den Text nur flüchtig liest und das Formular vorschnell ausfüllt und abschickt.
Bitte lassen Sie sich von dem amtlichen Erscheinungsbild nicht in die Falle locken. Werfen Sie das Schreiben weg. 

Vermutlich wird nach dem 9. Oktober ein weiteres Schreiben verschickt werden mit der – großzügigen – Verlängerung der Frist. Ignorieren Sie auch diese „Großzügigkeit“ und sehen Sie sie als das an, was sie ist: Abzockerei.