Nicht ganz ohne: Jemand anderes fährt mein Auto

Das Jahr geht zu Ende, die Zeit der Betriebsfeiern beginnt. Da ist es mitunter ratsam, nicht mehr selbst zu fahren, sondern den Autoschlüssel dem Kollegen zu geben, der nichts getrunken hat. Anderer Fall: Die Tochter bettelt, weil sie am Wochenende das elterliche Auto für den Umzug braucht, im Hotel fährt ein Angestellter meinen Wagen in die Tiefgarage, ein Werkstatt-Mitarbeiter macht nach der Inspektion eine Probefahrt: Es gibt zahllose Situationen, in denen nicht der Halter des Autos hinterm Steuer sitzt, sondern jemand anderes. Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Zweitfahrer in die Police aufnehmen

Damit die Prämie besonders günstig ausfällt, fragen Autoversicherungen oftmals den Fahrzeughalter bei Abschluss der Police, wer das Auto außer dem Halter noch fahren wird. Die Versicherung will das Risiko kennen. Am besten ist es, mögliche Zweitfahrer nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Ändert sich im Laufe der Zeit etwas, kann die Liste durch eine einfache Info an den Versicherer angepasst werden. Verursacht einer der eingetragenen Zweitfahrer einen Unfall, zahlt die Versicherung im Normalfall. Anzahl und Alter der Zweitfahrer sind mit ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie. Dem Halter des Autos obliegt es also, Kosten und Risiken abwägen, bevor er etwa die noch unerfahrenen Kinder in den Versicherungsschein aufnehmen lässt. 

Ist jeder berechtigte Fahrer eines Autos versichert?

Angenommen, der 18-jährige Sohn ist nicht in die Liste eingetragen, fährt aber den Wagen, und es kommt es zum Unfall. Wie reagiert die Versicherung? Grundsätzlich schützt die Versicherung jeden berechtigten Fahrer, der einen Unfall verschuldet. Sie zahlt den Schaden auch dann, wenn jemand anderes als der Halter des Autos gefahren ist. Allerdings wird die Versicherung den Vater wohl zur Kasse bitten. In der Regel fordert sie die Mehrprämie nach, die sie beim ordnungsgemäßen Eintrag des Sohnes als Zweitfahrer kassiert hätte. Es ist auch schon passiert, dass die Versicherung vom Halter eine Strafzahlung verlangt.

Es ist besser, alle Zweitfahrer in die Police einzutragen, die ziemlich regelmäßig mit Ihrem Auto fahren. Verzichten Sie auf den relativ geringen Beitragsvorteil einer lückenhaften Liste.  

„Leih‘ mir mal eben Deinen Wagen…“

Es gibt Engpässe, mit denen rechnet man nicht. Der Autobesitzer reicht den Zündschlüssel spontan weiter. Was gilt, wenn dann ein Unfall passiert? 

  • Wenn der Autobesitzer zu tief ins Glas geschaut hat und dann den Kollegen fahren lässt, wird die Autoversicherung höchstwahrscheinlich Prämie nachberechnen.
  • Ein Nachbar fährt den Autobesitzer zur Notaufnahme, weil ihm plötzlich schlecht geworden ist: Dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Fahrer im Versicherungsschein eingetragen war oder nicht. Die Versicherung wird den Notfall in der Regel akzeptieren.
  • Ein nicht eingetragener Fahrer sitzt am Steuer und wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Auch hier ist es unerheblich, wer im Versicherungsschein steht, die Kraftfahrzeugversicherung des Unfallverursachers muss für den Schaden aufkommen.

Und da ist noch einen Punkt: Nach einem Unfall streiten sich Autobesitzer und Fahrer häufig ums Geld. Wer zahlt, wenn die Versicherung den Beitrag nachberechnet? Den Versicherer tangiert das nicht, für ihn ist das Privatsache. Bei den Betroffenen steht die Kollegialität auf dem Spiel, womöglich zerbricht eine Freundschaft. Empfehlenswert ist, vorab mit der Versicherung zu klären, wer herangezogen wird, wenn beim Unfall jemand hinterm Steuer sitzt, der nicht im Versicherungsschein steht. Erst recht wichtig ist das, wenn keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden ist. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.