Die Haftpflichtversicherung reicht oft nicht aus:

Ob Beamer, Laptop oder Gitarre – der passende Versicherungsschutz für geliehene oder gemietete Sachen darf in Ihrem Reisegepäck nicht fehlen. Die Vorteile dieses Versicherungsschutzes und was Sie beachten müssen, erläutert Silke Reisewitz von der Reiseabteilung.

Tatort: Zeltlager

Tatzeit: 21 Uhr

Tathergang: Nach einem Tagesausflug bereitete ein Teil unserer Reisegruppe das Abendessen vor, während der Rest die Zelte aufbaute. Plötzlich bemerkten wir, dass sich an einem der Zelte etwas bewegte. Es war ein Wildschwein auf der Suche nach Futter. Statt Futter erbeutete es einen Rucksack. Darin war leider auch ein vom Betreuer zur Verfügung gestellter Laptop. Nach langer Suche konnten wir den Rucksack und den Laptop im Wald wiederfinden, beide beschädigt.

Diebesgut: Wanderrucksack mit Laptop

Motiv: reine Neugier oder auch Hunger

Täter: Wildschwein

Geschädigter: ein Betreuer des Lagers

Diese auf den ersten Blick amüsante Anekdote kann schnell zur gar nicht mehr amüsanten Realität werden. Darum sollten Sie die Sachen, die Sie für Veranstaltungen oder Freizeiten leihen oder mieten, ausreichend absichern. Denn sobald es zu Schäden an diesen Sachen kommt, bietet die Haftpflichtversicherung in der Regel keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Denn die Deckungssummen sind hier oftmals zu niedrig oder begrenzt. Damit der Geschädigte bzw. Eigentümer seinen Schaden ersetzt bekommt, kann für diese Gegenstände ganz unkompliziert Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
 

Versicherungsschutz für geliehene oder gemietete Sachen

Der vereinbarte Versicherungsschutz ist umfangreich und erstreckt sich über alle Gefahren (Allgefahrendeckung). Das sind in der Regel Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund von Diebstahl, auch wenn es wie im Beispiel durch ein neugieriges Wildschwein geschieht, sowie Einbruchdiebstahl und Raub der versicherten Sachen. Zudem besteht Versicherungsschutz für Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, sprich: höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche.

Die zu versichernden Gegenstände müssen mit Wertangabe aufgeführt werden.
 

Aufenthalt auf Campingplätzen

Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen Campingplatz eintreten. Offizielle Campingplätze sind alle, die von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichtet worden sind.
 

Bargeldversicherung

Planen Sie, eine Bargeldkasse mit auf Freizeit zu nehmen, so kann auch hierfür Versicherungsschutz einfach und bequem beantragt werden. Versichert sind Bargeld und Geldwerte, die die Reiseleitung verwahrt, bis zu einem Höchstbetrag von 5.200 Euro.
 

Versicherungsschutz für gemietete Fahrräder

Wollen Sie Fahrräder für die gesamte Freizeit oder für einen Ausflug mieten? Sie können diese ebenfalls unter Angabe des Wertes und weiterer Daten wie z. B. Fabrikatnummer versichern lassen. Ersetzt werden Diebstahl oder Beschädigung des versicherten Rades und die mit ihm fest verbunden Sachen, z. B. Sattel, Bereifung. Lose mit dem Fahrrad verbundene Sachen wie Luftpumpe, Gepäcktaschen usw., werden nur dann ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wurden.
 

Versicherungsschutz für Drohnen

Auch Drohnen mit einem Wert von bis zu 2.000 Euro können versichert werden. Mit dem Versicherungsschutz für geliehene/gemietete Sachen kann man sich für den Fall absichern, dass geliehene, gemietete oder von Betreuenden zur Verfügung gestellte Drohnen beschädigt werden. Zu beachten ist, dass die Drohne über die normale Haftpflichtversicherung des Halters in der Regel nicht versichert ist. Da Drohnen als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge eingestuft werden, ist oftmals der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung erforderlich.
 

Musikinstrumentenversicherung

In der Musikinstrumentenversicherung sind Musikinstrumente aller Art einschließlich Zubehör wie Bogen, Kasten, Hülle, Notenständer, Übertragungsgeräte, Verstärker, Lautsprecher, Mikrophone, Kabel usw. versichert.

Eine Höchstversicherungssumme gibt es nicht, allerdings muss ab einem Wert von 25.000 Euro eine Expertise (Wertnachweis) erbracht werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich insbesondere auf die Beschädigung oder den Verlust von Instrumenten, entstanden durch:

  • Transport, Transportmittelunfall,
  • Diebstahl, Abhandenkommen,
  • Raub, räuberische Erpressung,
  • Vertauschen, Liegenlassen,
  • Brand, Blitz, Explosion,
  • Wasser und elementare Ereignisse.
     

Informationen: Silke Reisewitz, E-Mail: reise-service@ecclesia.de

Weitere Versicherungslösungen zu Reisen, Freizeiten und Ausflügen finden Sie auf unserer Homepage www.ecclesia.de. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz per Online-Formular zu beantragen.