Das Sturmtief Sabine hat in Deutschland und einigen Nachbarländern starke Schäden angerichtet. In unserer Unternehmensgruppe stehen die Telefone nicht still, der E-Mail-Traffic ist enorm. Um Kunden, die von Sturmschäden betroffen sind, eine erste Orientierung zu geben, haben wir die Eckpunkte aufgelistet, die bei der Sturmversicherung wichtig sind. 

 

Was ist ein Sturm?

Wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8 (62 km/h). 
 

Versicherte Schäden

Schäden durch Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch 

  • unmittelbare Beschädigung durch den Sturm,
  • „geworfene“ Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände,
  • Folgeschäden (z. B. eindringendes Regenwasser),
  • Durchzug (erst ab Windstärke 8!).

Nicht versicherte Schäden

  • Sturmflut
  • Eindringen von Niederschlag, Schmutz etc. durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder sonstige, nicht durch den Sturm verursachte, Öffnungen 
  • mittelbare Schäden z. B. durch Ausfall der Stromversorgung

Versicherte Sachen

  • Gebäude
  • außen angebrachte Sachen (z. B. Markisen)
  • Gebäudezubehör (z. B. Zäune)

Achtung, bei Kirchen- und Schaufenstern kann es Einschränkungen geben.
Pavillons, Zelte, Sonnenschirme: Inventar ist gegen Sturm nur innerhalb des Gebäudes versichert.
 

Aufräumungskosten für Bäume

Versichert sind die Kosten für die Entsorgung des Astes oder des Teils des Baums, der auf dem versicherten Gebäude liegt.

Abhängig vom Vertrag können auch versichert sein (zu prüfen):

  • Aufräumungskosten für umgestürzte, entwurzelte Bäume,
  • Aufräumungskosten, wenn eine natürliche Regeneration der Pflanze nicht zu erwarten ist.

Die Kosten für die Entsorgung einzelner Äste/Baumpflege sind in der Regel nicht versichert.  
 

Erstmaßnahmen

  • Fertigen Sie Fotos vom Schaden an. Das gilt auch für umgestürzte Bäume.
  • Leiten Sie Notmaßnahmen zur Schadenminderung ein (z. B. Notabdeckung).
  • Sofern der Schaden über 2.000 Euro liegt: Holen Sie für die weiteren Arbeiten zunächst Angebote ein und leiten Sie diese an uns weiter.

Ansprüche Dritter/Haftpflichtversicherung 

Gebäude- oder Teilkasko-Versicherung für Schäden Dritter?

Die Haus- und Grundstückseigentümer stehen diesen Fällen von „höherer Gewalt“ leider genauso machtlos gegenüber wie die Geschädigten. 

Wenn nicht gesicherte Gegenstände wie Blumenkästen, Hinweisschilder, Gartenmöbel, Fahrräder etc. durch den Sturm das Eigentum anderer beschädigen, ist zu prüfen, ob der Schadenfall auf ein sorgfaltswidriges Verhalten zurückzuführen ist. Dies kann z. B. durch fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder Kontrollpflichten begründet sein und führt unter Umständen zu einer Haftung. 

Fällt ein Baum auf das Nachbargrundstück (Beschädigung am Dach, Gartenzaun etc.) oder auf ein Kfz, kann das ebenfalls ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Es kommt darauf an, ob der Baum gesund war. Wenn bereits Anzeichen von Krankheit oder fehlender Standfestigkeit sichtbar waren, liegt in der Regel eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

War keine Vorschädigung des Baumes sichtbar, triff den Besitzer keine Haftung. Dann ist für den Schaden an Haus oder Grundstück die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig, für den Schaden am Kfz die Fahrzeugversicherung (Teilkasko) des Fahrzeughalters.   

Sie können uns Ihren Schaden formlos oder mit der Haftpflicht-Schadenanzeige melden. Zur Beweissicherung fertigen Sie unbedingt Fotos. Bei Schäden durch umgestürzte Bäume verwenden Sie bitte den Zusatzfragebogen „Verkehrssicherungspflicht für Bäume“.