Heute im Blick: Hornhautverätzung nach Einsetzen von Kontaktglas

Der Fall: Zum Ausschluss einer Netzhautablösung am rechten Auge wird ein Patient in einer Arztpraxis um 10:15 Uhr mit Kontaktglas untersucht. Das Kontaktglas ist am vorherigen Tag desinfizierend gereinigt worden und steht nun am Waschbecken im Behandlungszimmer zur Verfügung. Zum Abschluss der Reinigung des Kontaktglases am Vortag ist jedoch das Abspülen des Desinfektionsmittels unterblieben.

Sofort nach dem Einsetzen des Glases klagt der Patient über starke Schmerzen im Auge. Daraufhin wird das Kontaktglas umgehend entfernt und das Auge mit Neutralisationslösung gespült. Um 10:43 Uhr wird der Notruf gewählt. Der Patient wird von den Rettungskräften abgeholt und mit der Diagnose  „Hornhautverletzung am rechten Auge, Fluor positiver Befund“ ins Krankenhaus eingewiesen.

Eine Arbeitsanweisung und eine Ablaufbeschreibung zum Reinigen und Aufbewahrung der gereinigten Kontaktgläser haben vorgelegen.

Man einigt sich mit dem Patienten recht kurzfristig auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. Die Krankenkasse macht ebenfalls Aufwendungen geltend, sie betragen rund 1.300 Euro.
 

Maßnahmen zur Prävention

  • In den Behandlungs- und Pflegestandards sind die Hygieneaspekte entsprechend berücksichtigt und mit der Hygiene in Krankenhaus/Praxis abgestimmt.
  • Für einzelne Leistungsbereiche ist das Hygienekonzept bedarfsgerecht spezifiziert.
  • Die schriftlich fixierten Vorgaben sind ausnahmslos anzuwenden.
  • Gereinigte/desinfizierte beziehungsweise nicht (vollständig) gereinigte/desinfizierte Untersuchungsmaterialien sind in verschiedenfarbigen Behältnissen (zum Beispiel grünes Gefäß für gereinigte und desinfizierte Materialien, rotes Gefäß für nicht vollständig gereinigte und desinfizierte Materialien) und getrennt an verschiedenen Orten im Behandlungsraum aufzubewahren.
  • Kann eine Reinigung von Untersuchungsequipment (zum Beispiel Kontaktglas) nicht beendet werden, so durchläuft das Untersuchungsequipment zu einem späteren Zeitpunkt den vollständigen Reinigungsprozess.
  • Aus hygienischen Gründen muss ausgeschlossen sein, dass gereinigte/desinfizierte Materialien am oder in der Nähe eines Waschbeckens stehen. Dies würde – selbst bei durchgeführter Desinfizierung – das Risiko einer Verkeimung erhöhen.

Miriam Stüldt-Borsetzky
Nicole Manig-Kurth