Andreas Iwanowicz, Experte für die Verhütung von Brandschäden, stellt die Entwicklung bei Feuerlöschern und deren Wartung vor.

Geregelt ist die Wartung von Feuerlöschern in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)1, die seit Mai 2018 als Neufassung vorliegt. Diese technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ausstattung mit Brandmeldern und Feuerlöschern.

Feuerlöscher müssen gemäß ASR A2.2 wegen der äußeren Einflüsse am jeweiligen Aufstellungsort alle zwei Jahre von einem Fachkundigen gewartet werden – es sei denn, die Herstellerangaben weichen davon ab. So wird die Betriebsbereitschaft sichergestellt. Die wiederkehrende Druckprüfung durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung bleibt hiervon unberührt. Die Produktdatenblätter der Hersteller sind hier zu beachten. Manche Feuerlöscher müssen nach zwei Jahren, andere erst nach zehn Jahren gewartet werden.
 

Wartungsfreie Feuerlöscher

Mit vorgenannter Neufassung der ASR A2.2 können laut Herstellerangaben in Arbeitsstätten jetzt auch „wartungsfreie“ Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Richtigerweise sollte man von wartungsarmen Feuerlöschern sprechen. Denn auch diese müssen noch gewartet und einer Prüfung unterzogen werden, laut Herstellerangaben allerdings erst nach zehn Jahren, im Gegensatz zu der bislang zweijährigen Prüfung. Möglich wird dieses durch technische Weiterentwicklung. So verfügen die wartungsfreien Feuerlöscher über ein Kevlargehäuse, das gegenüber den herkömmlichen Metallgehäusen weniger auf korrosive Schaummittel reagiert. Der Betriebsdruck wird bei den wartungsarmen Löschern durch zwei voneinander unabhängige Manometer angezeigt. Vorteil bei ihrer Anwendung ist zudem das um gut 25 Prozent reduzierte Gewicht gegenüber bisherigen Feuerlöschern.
 

Feuerlöscher-Sprays

Ebenfalls neu sind Feuerlöscher-Sprays für den gewerblichen Einsatz. Die Wartungsfreiheit liegt laut Herstellerangaben bei bis zu fünf Jahren. Feuerlöscher und Feuerlöscher-Sprays können auch kombiniert eingesetzt werden. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich prüfen, ob das Schutzziel über wartungsarme Feuerlöscher und Feuerlöscher-Sprays erreicht werden kann und welche Löschmittelmenge dabei eingesetzt werden muss.

Andreas Iwanowicz
andreas.iwanowicz@ecclesia-gruppe.de