Ein Risiko schwingt beim Bauen immer mit. Es lässt sich aber beherrschen, wie die Haftpflichtfachleute Markus Sander und Frank Schultz erläutern.

Immobilien sind für die Sozialwirtschaft oft der größte Posten auf der Aktivseite der Bilanz und haben gleichzeitig ein hohes Investitionsvolumen, stellt Dagmar Reiß Fechter in ihrem Buch „Immobilienmanagement für Sozialwirtschaft und Kirchen“ (Baden-Baden 2016) fest. Bis 2030 erwartet sie allein im Pflegebereich 40 Milliarden Euro Investitionen in Neubauten und 16 Milliarden Euro Investitionen in die Anpassung der bestehenden Pflegeplätze.

Nicht selten prägen Immobilien wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder kirchliche Einrichtungen ihr direktes Umfeld wenn nicht sogar das Bild einer Stadt. Bauarbeiten daran stehen dann im besonderen Licht der Öffentlichkeit. Nicht nur, aber auch deshalb ist es wichtig, Risiken einer Baumaßnahme zu kennen und Maßnahmen zum Schutz vor möglichen Schäden zu treffen. Vor allem ist es wichtig, die Baustelle selbst zu überwachen und sich letztlich vor den möglichen finanziellen Folgen zu schützen.

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren – die offene Baugrube, Kellerschächte oder Gerüste. Außerdem hantieren täglich viele Menschen mit Werkstoffen und Werkzeugen. Entsprechend groß ist das Risiko, dass auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen können. Kommt es zu einem solchen Ereignis, haftet der Bauherr für die entstandenen Schäden. Das finanzielle Risiko eines Bauherrn lässt sich aber durch einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz beherrschen.

Leider glauben viele Bauherren, dass sie für Schäden unbeteiligter Personen nicht einstehen müssen, wenn sie Sachkundige wie Architekten oder Unternehmen mit den Bauarbeiten, mit Bauleitung, Organisation und Überwachung beauftragt haben und zusätzlich noch ein Schild aufhängen, auf dem die Haftung ausgeschlossen wird.

Aber weit gefehlt: Das Gesetz kennt einen solchen Ausschluss nicht. In Paragraf 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Jeder Bauherr ist also grundsätzlich verantwortlich dafür, dass von der Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Für Schäden haftet er in unbegrenzter Höhe. Ein Unglück mit Personenschaden kann ihn sogar ruinieren, wenn er Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente zahlen muss.

Deshalb ist unter anderem eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Sie tritt bei Schäden ein, die der Bauherr verursacht oder zu verantworten hat. Natürlich sind auch die vom Bauherren mit den Bauarbeiten betrauten Personen und Unternehmen für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Das bedeutet aber nicht, dass sich der Bauherr seiner gesetzlich festgeschriebenen Verantwortung entziehen kann. Konkret: Der Bauherr muss stets selbst Hand anlegen, wenn die Baufirma eine Gefahrenquelle (etwa einen offenen Kanalschacht) hinterlassen hat.

Der Bauherr haftet gesetzlich gleich in mehrfacher Beziehung

Die Auswahlpflicht: Bei der Auswahl seines Baupartners, seiner Arbeiter und Handwerker muss der Bauherr bestimmten Sorgfaltspflichten nachkommen. Er ist dafür verantwortlich, dass der beauftragte Architekt fachlich geeignet ist und nur Handwerker und Unternehmen mit Arbeiten betraut werden, für die sie ausreichend qualifiziert sind.

Die Verkehrssicherungspflicht: Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die Baustelle einschließlich der Zufahrtswege in einem solchen Zustand ist, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen. Ein typischer Schadenfall ist beispielsweise, dass Fußgänger oder Radler auf dem verschmutzten Gehweg oder der verunreinigten Fahrbahn ausrutschen und sich verletzen.

Die Organisations- und Überwachungspflicht: Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern und die Tätigkeit der von ihm mit den Bauarbeiten betrauten Personen und Unternehmen im Rahmen des Zumutbaren überwachen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Bauherrn, denn sie sichert diese Risiken ab. Die speziellen Versicherungskonzepte zur Haftpflichtversicherung unserer Unternehmensgruppe bieten für Bauherren in der Regel prämienfreien Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns an, wenn Sie in die Bauplanung einsteigen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt zum Zuge, wenn der Bauherr mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert wird. Doch die Versicherung zahlt nicht nur einfach für den entstandenen Schaden, sie leistet mehr. Sie prüft auch die Rechtslage. Verschiedene Verantwortliche, eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen und wechselnde Akteure wie Architekt, Handwerker, Subunternehmer, Lieferanten – für den Bauherren kann es im Einzelfall schwierig sein, bei einem Schaden die Verantwortlichkeiten zuzuweisen und die bestehende Rechtslage zu überblicken. Das übernimmt die Versicherung für ihn. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Bauherrn berechtigt sind, übernimmt die Versicherung Personen-, Sach- und mögliche Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Versicherung fungiert auch als eine Rechtsschutzversicherung. Kommt sie bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage zum Ergebnis, dass der geltend gemachte Anspruch nicht begründet ist, dann lehnt sie die Schadensersatzforderung ab. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten eines möglichen Rechtsstreits, und zwar unabhängig davon, ob das gerichtliche Verfahren gewonnen oder verloren wird.

Zwei Schadenbeispiele:

Ein Bauzaun kippt um und beschädigt einen parkenden Pkw. Verantwortlich ist in diesem Fall eine am Bau beteiligte Firma. Aber ein Bauherr muss sich grundsätzlich auch das Verhalten eines Bauunternehmers zurechnen lassen. Der Versicherer steht dem Bauherrn bei der Prüfung zur Seite, wer die Verantwortung dafür trägt.

Durch eine unzureichende Baustellenabsicherung stürzt ein Passant und prellt sich die Schulter. Der Geschädigte macht Taxikosten, Untersuchungskosten, sowie Reparaturkosten für eine beschädigte Brille und Zahnarztkosten geltend. Der Bauherrenhaftpflicht- Versicherer übernimmt die vertragsgemäße Regulierung.

Markus Sander
markus.sander@ecclesia-gruppe.de

Frank Schultz
frank.schultz@ecclesia-gruppe.de