„Das brauche ich kein zweites Mal.“ Das sagt jeder, der einmal einen Leitungswasserschaden erlebt hat. Aber weil die Schadenhäufigkeit, vor allem aber auch die Schadensummen ansteigen, rückt das Thema Leitungswasserschäden immer mehr in das Blickfeld. Insbesondere bei Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft spielen Wasserschäden eine immer größere Rolle, berichtet Ingo Schmitz, Mitglied im Produktentwicklungsteam für Sachversicherungen unserer Unternehmensgruppe.

Wenn Versicherungsexperten die Bedeutung von Schadenursachen einordnen wollen, schauen sie auf die Eintrittshäufigkeit und die Schadensummen. Die Schadenquoten (Relation von Schadenaufwand zu Beitragseinnahmen) sind ebenfalls wichtige Kennzahlen. Seit mehreren Jahren liegt die Schadenquote bei Leitungswasserschäden nach den Zahlen unserer Unternehmensgruppe in der Sozialwirtschaft konstant über 100 Prozent. Das heißt, die Versicherer geben mehr Geld für die Regulierung solcher Schäden aus, als sie an Beiträgen einnehmen. Deshalb rückt das Thema Leitungswasserversicherung innerhalb der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen in den Mittelpunkt.

Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) bestätigen unsere Schadenerfahrungen: Insgesamt regulieren die Versicherer in Deutschland rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden pro Jahr. Die Schadensummen sind in den Jahren 2015 bis 2017 von 2,3 auf 2,7 Milliarden Euro angestiegen.
 

Betriebsunterbrechung birgt hohen finanziellen Schaden

Bei einem Schaden durch Leitungswasser werden häufig nicht nur die Gebäudesubstanz und das Inventar beschädigt, sondern vielmehr entstehen in den meisten Fällen zusätzliche finanzielle Einbußen durch Betriebsunterbrechungen. Dabei ist festzustellen, dass ein größerer Schaden an der Sachsubstanz auch einen erhöhten Schaden durch die Betriebsunterbrechung mit sich bringt. Ein Blick in unsere Schadendaten zeigt, dass bei einem Großschaden durch Leitungswasser rund 40 Prozent der Schadensumme auf die Betriebsunterbrechung zurückzuführen sind. Kostet so ein Großschaden in Summe beispielsweise 250.000 Euro, entfallen allein 100.000 Euro auf finanzielle Einbußen durch die Betriebsunterbrechung. Selten sind solche Größenordnungen durchaus nicht: Unsere Unternehmensgruppe begleitete im Gesundheitswesen von 2013 bis 2018 insgesamt 160 Schadenfälle über 100.000 Euro. 31 davon lagen sogar über 500.000 Euro und in elf Fällen betrug die Schadenhöhe mehr als eine Million Euro. Letztgenannte Großschäden verursachten in der Gesamtheit allein eine Schadensumme von rund 30 Millionen Euro, wovon ebenfalls rund 40 Prozent auf Betriebsunterbrechungsschäden zurückzuführen waren.
 

Haftungszeitraum von Bedeutung

Deshalb ist die Leitungswasser-Betriebsunterbrechungsversicherung insbesondere zu fokussieren. Und hier ist aus versicherungstechnischer Sicht vor allem eine ausreichende Dauer der Haftzeit (Leistungszeitraum des Versicherers) von zentraler Bedeutung.

Denn es ist im Vorfeld nur sehr schwer möglich, Ausmaß und Dauer eines Betriebsunterbrechungsschadens zu schätzen. Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen. So dauert oft schon die Suche nach der Schadenursache lange. Häufig sind minimale Leckagen in Rohren verantwortlich für Leitungswasserschäden. Weil sie über lange Zeit unentdeckt bleiben, führen sie zu großen Problemen. Doch die kleine Leckagestelle will erst einmal gefunden sein.
 

Ersatzlösungen brauchen Zeit

Außerdem muss man beim Thema Betriebsunterbrechung auch die Zeit mit einbeziehen, die es braucht, um eine Ersatzlösung zu schaffen beziehungsweise den Schaden zu beheben. Wenn also in einem Versorgungsbereich ein Leitungswasserschaden auftritt, wird fast immer ein Provisorium zum Beispiel in Form eines Küchencontainers errichtet. Entsprechende Baugenehmigungen dafür können durchaus drei Monate in Anspruch nehmen. Zusätzlich muss ein geeigneter Platz für das Provisorium gefunden werden. Ferner kann es zu weiteren Verzögerungen kommen, weil andere Behörden zusätzlich eingeschaltet werden müssen, zum Beispiel die Denkmalämter. Teilweise entstehen ob der finanziellen Größenordnung des Vorhabens sogar zusätzliche Ausschreibungsverpflichtungen.

In anderen Fällen ist eine Komplettsanierung des geschädigten Gebäudeteils oftmals nicht in einem Zuge möglich, sondern muss aufgeteilt werden. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein Wohnbereich oder eine Unterkunft in einer stationären Einrichtung stations- oder etagenweise saniert werden muss, weil die Patienten beziehungsweise Bewohner nicht allesamt in anderen Gebäuden unterzubringen sind. Allein für die Einschätzung und die Erstaufnahme eines Schadens wird regelmäßig bereits ein Zeitraum von zwei Monaten benötigt.

Vor dem Hintergrund unserer Schadenerfahrungen empfehlen wir daher eine Haftzeit von mindestens 12, besser 18 Monaten. Je nach Betriebsart und Risikoverhältnissen kann auch eine deutlich längere Haftzeit angemessen sein. Möglich ist auch die Vereinbarung von 24 oder 36 Monaten.

Das Thema ist sehr komplex und vielfältig, deshalb ist es sinnvoll, nach passgenauen Lösungen zu suchen, die sich am individuell schlimmsten anzunehmenden Fall orientieren. Denn die Gegebenheiten vor Ort haben einen großen Einfluss auf die Frage, wie lang der Haftungszeitraum bemessen sein sollte. Dabei geht es auch um diese Fragen: Wie ist die Substanz der Gebäude beschaffen? Welcher Platz steht zur Verfügung, um Kompensationsmöglichkeiten zu schaffen etc.? Bei allen diesen Fragen unterstützt unser Außendienst.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Fokus neben dem Versicherungsschutz auch auf die Begrenzung des Schadenausmaßes in Form von regelmäßigen Instandhaltungs- sowie Sanierungsmaßnahmen und baulichen Präventionsmaßnahmen gelegt werden sollte.

Ingo Schmitz
ingo.schmitz@ecclesia-gruppe.de