Etwa 20 Prozent aller neu verkauften Fahrräder verfügen über einen E-Motor, Tendenz steigend. Betrieben werden sie mittels Lithium-Ionen-Akkus. Das stellt eine neue Herausforderung an den Brandschutz dar.  Denn – wie es oft in den Schlagzeilen der Presse heißt – diese Akkus neigen zu Bränden und sind schwer zu löschen. Wie sollen Beherbergungsbetriebe, Arbeitgeber etc. mit dieser Technik umgehen? Andreas Iwanowicz von der Ecclesia Gruppe, Experte für die Verhütung von Brandschäden, gibt Tipps.

Gefahr: Brand und Explosion

Lithium-Ionen-Akkus bestehen aus einer Summe einzelner Batteriezellen. Beim Brand oder der Beschädigung einer Zelle kann es dazu kommen, dass durch eine Kettenreaktion aller Zellen die gespeicherte Energie explosionsartig freigegeben wird. Die Energie von Lithium-Ionen-Akkus ist im Vergleich zu „konventionellen“ Batterien um ein Vielfaches größer. Gefahren bestehen besonders bei Billigimporten aus China, hierzu hat es in der Vergangenheit bereits umfangreiche Rückrufaktionen gegeben.

Die meisten Brände entstehen in der Ladephase, in der E-Fahrzeuge meist unbeaufsichtigt sind.

Ursache für Selbstentzündung sowie schnelle und starke Brandausbreitung können minderwertige Akkuzellen oder fehlende Temperatur- und Ladeüberwachung sein, aber auch vorzeitige Alterung durch

  • mechanische Beschädigung, zum Beispiel nach Sturz,
  • Erschütterungen, Stöße,
  • thermische Belastung durch direkte Sonneneinstrahlung auf zumeist schwarze Kunststoffverkleidungen,
  • thermische Beanspruchung durch Schnellladung,
  • Überladung mit nicht geeigneten Ladegeräten.

Gesetze gibt es nicht, aber Empfehlungen

Bei ordnungsgemäßem Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus sind diese relativ sicher. Aber die Akkus gehören in die Kategorie „Batterien mittlerer Leistung“ und müssen darum grundsätzlich wie ein Gefahrstoff behandelt werden. Für die Lagerung von Lithium-Batterien – so der Sammelbegriff – gibt es bisher keine rechtlichen Vorschriften.

Am besten wäre, die Ladestationen, zum Beispiel die Fahrradstellplätze, außerhalb des Gebäudes in einem umgitterten und verschließbaren Käfig mit Dach (Diebstahlrisiko) anzuordnen.

Wenn das nicht möglich ist, sollten Arbeitgeber, Beherbergungsbetriebe und andere ihren Mitarbeitenden oder Übernachtungsgästen Räumlichkeiten zum Abstellen und Laden ihrer Fahrzeuge zur Verfügung stellen, die in brandschutztechnischer Hinsicht hierauf ausgelegt sind.

Hinweise beziehungsweise Verhaltensregeln für Mitarbeitende, ankommende Gäste in Jugendherbergen usw. sollten klarstellen, dass die Akkus nicht in Büros, Übernachtungsräumen oder ähnlichem geladen werden dürfen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Bereichen.
 

Voraussetzungen für die „Laderäume“

Zur Aufladung von Akkus sollte ein separat abgesicherter Stromkreis zur Verfügung stehen. Abstell-/Laderäume in Gebäuden sollten feuerbeständig von sonstigen Gebäudebereichen abgetrennt sein: Wände und Decken sollten eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (F 90) aufweisen. Türen, die in Innenbereiche führen, sollten zusätzlich über eine Rauchschutzfunktion verfügen (T30 RS).
 

Mögliche Brandbeschleunigung von vornherein unterbinden

In den Räumen sollten sich keine zusätzlichen Brandlasten, also brennbare Sachen, befinden, beziehungsweise sie sollten mindestens 2,50 Meter, besser noch 5 Meter Abstand zum Lade-/Abstellbereich haben. Denn die Akkus können explodieren (siehe dazu auch Youtube-Videos). Mit Bodenmarkierungen und Hinweisschildern lässt sich dieser Bereich als Sicherheitsbereich kennzeichnen.

Der Raum sollte nach außen zu lüften sein und durch Rauchmelder überwacht werden, mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle, zum Beispiel auf die Pforte.

Brände können mit Wasser gelöscht werden. Daher sollte vor dem Raum ein Wasserschlauch betriebsbereit zur Verfügung stehen, im Idealfall ein Wandhydrant und Feuerlöscher der Brandklasse D (für Metallbrände mit starker Glutbildung).
 

So betreiben Sie Lithium-Ionen-Akkus sicher

  • Verwenden Sie originale Ladegeräte; ist ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) auf dem Gerät vorhanden?
  • Beachten Sie die Herstellerhinweise.
  • Verändern Sie den Akku nicht.
  • Tauschen Sie altersbedingt verschlissene Akkus aus.
  • Entladen Sie Akkus vor ihrer Lagerung.

Andreas Iwanowicz
andreas.iwanowicz@ecclesia-gruppe.de