Die reisefreudigen Deutschen können aufatmen – zumindest ein wenig, denn die einzelnen Bundesländer öffnen nach und nach Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Touristen.

Der bald wieder mögliche Urlaub wird aufgrund von Abstandsregelungen und strengen Hygienemaßnahmen vermutlich anders verlaufen als bisherige Reisen. Dennoch wird es für viele – nach den Wochen zu Hause und in der nahen Umgebung – eine Wohltat und lang ersehnte Abwechslung sein, endlich wieder andere Regionen Deutschlands zu erkunden. Ob das Rauschen der Nord- oder Ostsee, die einzigartige Landschaft der Lüneburger Heide oder die Ruhe in den Bergen, Deutschland hat viel zu bieten und war schon immer ein beliebtes Urlaubsland – auch bei den Deutschen selbst.

Hier haben wir Ihnen einen Überblick über die Maßnahmen und Lockerungen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt:
 

Wer öffnet wann seine Tore und Türen?

Baden-Württemberg: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze für Touristen ab Pfingsten

Bayern: Hotels ab 30. Mai

Berlin: Hotels und Pensionen ab 25. Mai

Brandenburg: Dauer- und Wohnmobilcampingplätze ab 15. Mai, Hotels und Ferienwohnungen ab 25. Mai

Bremen: Beherbergungsbetriebe ab 18. Mai

Hamburg: Hotels sind seit 13. Mai wieder geöffnet (60 Prozent der Bettenkapazitäten)

Hessen: Hotels und Campingplätze können ab 15. Mai öffnen

Mecklenburg-Vorpommern: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen öffnen für Einheimische ab 18. Mai, für Touristen ab 25. Mai

Niedersachsen: Hotels ab 25. Mai für Touristen (60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten)

Nordrhein-Westfalen: Hotels ab 21. Mai für Touristen

Rheinland-Pfalz: Hotels ab 18. Mai

Saarland: Beherbergungsbetriebe dürfen unter Einschränkungen ab 18. Mai öffnen

Sachsen: Campingplätze, Hotels und Ferienwohnungen ab 15. Mai

Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen ab 15. Mai für Sachsen-Anhalter, Hotels sollen nach Pfingsten öffnen

Schleswig-Holstein: Gastronomie und Hotels ab Mitte Mai

Thüringen: Camping, Ferienwohnungen und -häuser ab 13. Mai, Hotels ab 22. Mai, Schullandheime ab 8. Juni
 

Versicherungsschutz auf Reisen

Damit Sie auch auf Reisen in Deutschland rundherum abgesichert sind, denken Sie unbedingt im Vorfeld an Ihren Reiseversicherungsschutz.

Im Krankheitsfall zahlt bei Reisen in Deutschland die gesetzliche beziehungsweise private Krankenkasse, sodass hier kein weiterer Schutz notwendig ist.

Eine Reiserücktrittskosten- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung bietet aufgrund des Pandemieausschlusses zwar keinen Versicherungsschutz bei Erkrankungen an COVID-19, aber man muss sich immer wieder vergegenwärtigen: Andere schwere Erkrankungen oder Unfälle machen immer noch den Großteil der Reiseabbrüche aus. Von daher ist diese Art der Reiseversicherung in jedem Fall zu empfehlen, damit Stornokosten oder Reisekosten der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erstattet werden.

Weitere Reiseversicherungen wie Haftpflicht-/Unfall- oder Gepäckversicherungen können, zum Beispiel bei Gruppenreisen, sinnvoll sein.

Gern beraten wir Sie bei Ihren detaillierten Fragen.