2012 war der deutsche Heilwesen-Haftpflichtmarkt in einer schwierigen Situation, nachdem sich einige Kapazitätsgeber zurückgezogen hatten. In der Folge hat sich der Markt stabilisiert, indem neue Risikoträger eingetreten sind. Gleichzeitig ist das Preisniveau erheblich angestiegen, das Prämienvolumen der Krankenhäuser hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Als Reaktion auf die Entwicklung bietet der Markt mit Eigentragungsmodellen alternative Absicherungskonzepte. Sie eröffnen Kliniken Möglichkeiten, Risiken selbst zu tragen, soweit es unter Berücksichtigung der individuellen Situation ökonomisch sinnvoll ist; unter Umständen lassen sich die Gesamtrisikokosten senken. Aber um dabei auf Nummer sicher gehen zu können, müssen viele Punkte bedacht werden. Darauf weisen Ansgar Kentrup als Leiter der Produktentwicklung Haftpflicht und Tim Brozio als Leiter des Produktmanagements unserer Unternehmensgruppe hin.

 

Eigentragungsmodelle bieten für die einzelnen Krankenhäuser Chancen: Die Versicherungskosten können auf diese Weise gesenkt, potenzielle Liquiditätsvorteile realisiert werden. Außerdem können sich bilanzielle Gestaltungsspielräume ergeben, wenn im Zeitablauf Rückstellungen für die Eigentragung nicht in der erwarteten Höhe ausgeschöpft werden. Ferner wächst der Einfluss des Krankenhauses auf den Umgang mit Schadenersatzansprüchen der Patienten und damit auf die Frage, ob und unter welchen Umständen eine wirtschaftliche Abwicklung – insbesondere durch gütliche Einigungen wie einen Vergleich – angestrebt wird.

Eine wichtige Rolle spielt das klinische Risikomanagement als wesentliches Element zur ständigen Verbesserung der Patientensicherheit. Es beeinflusst die Schadenfrequenz positiv, wodurch wirtschaftliche Vorteile innerhalb der Eigentragung entstehen können.

Aber keine Chance ohne Risiko. Deshalb ist es besonders wichtig, den Gedanken der Eigentragung aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Dazu gehören bilanzielle Kriterien wie: Ist die bilanzielle Tragfähigkeit und Liquiditätssituation der Unternehmensstruktur sowie der einzelnen Unternehmen für ein Eigentragungsmodell geeignet? Bestehen Rückstellungsverpflichtungen und wenn ja, in welcher Höhe? Zu klären ist ferner, ob die Eigentragungslösung aus steuerrechtlicher Sicht geeignet ist. Bringt ein Eigentragungsmodell möglicherweise die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit eines Hauses in Gefahr? Entsteht bei einem etwaigen internen Schadenausgleich zwischen den Unternehmen eine Versicherungssteuerpflicht? Zu beachten sind darüber hinaus die möglichen Insolvenzrisiken und die Erfüllung der Anforderungen an die Pflichtversicherung der Ärzte.

Um bewerten zu können, ob eine Eigentragung tatsächlich ökonomische Vorteile bietet, bedarf es letztlich einer langjährigen Expertise zu den Eigenheiten des Heilwesenrisikos. Denn dieses Risiko ist auf der einen Seite von einer hohen Frequenzschadenlast geprägt, also einer hohen Zahl von Schäden mit niedrigen Schadenhöhen. Hier spielt eine Eigentragung ihre stärksten Vorteile aus. Gleichzeitig sind aber für den weitaus überwiegenden Teil des Gesamtschadenaufwandes nur wenige Großschäden verantwortlich. Sie sind rein zufallsgetrieben, was das Risiko schwer prognostizierbar werden lässt. Außerdem ist das Spätschadenrisiko hoch. Das heißt: Im Anfalljahr sind weniger als 40 Prozent der Schäden schon bekannt. Selbst nach fünf Jahren besteht noch ein Risiko von unbekannten Schäden. Die Verjährungshöchstfrist beträgt 30 Jahre.

Außerdem steigt der Aufwand bei schweren Personenschäden bedingt durch den medizinischen Fortschritt und eine höhere Lebenserwartung, sodass der tatsächlich zu leistende Schadenaufwand schwer zu beziffern ist. Aus den seit 1987 durch unsere Gruppe systematisch erfassten Schadendaten von etwa zehn Prozent der Akutkrankenhäuser in Deutschland lässt sich erkennen, dass auch 18 Jahre nach einem Anfalljahr der zu erwartende Gesamtschaden noch nicht sicher feststeht.

Eine profunde Wirtschaftlichkeitsanalyse muss der Entscheidung für ein Eigentragungsmodell vorausgehen. Die Total-Cost-of-Risk-Analyse unserer Unternehmensgruppe bietet die Möglichkeit, eine objektive und ökonomische Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Auf der Basis der individuellen Krankenhausdaten und des durch unsere Unternehmensgruppe aufgebauten allgemeinen Datenbestandes lassen sich die Auswirkungen der unterschiedlichen Versicherungsvarianten ökonomisch bewerten und darstellen – inklusive der Eigenkapitalkosten und des Aufwandes für das Schadenmanagement. So kann die individuell passende Absicherung ermittelt werden.

Das klinische Risikomanagement sollte einem „Stresstest“ unterzogen werden, um auch hier Optimierungspotenziale zu finden. Auf diese Weise wird das Bild vervollständigt. Das trägt dazu bei, die ökonomischen Potenziale zu nutzen.

Die Entscheidung für ein Eigentragungsmodell setzt also einen komplexen Beratungsprozess voraus, der alle Dimensionen abdecken muss – von rechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Fragen bis hin zum klinischen Alltag. Dafür ist das Zusammenspiel von Versicherungsexperten, Mathematikern, Juristen, Wirtschaftsprüfern und Experten für klinisches Risikomanagement notwendig. Nur so lassen sich valide und belastbare Aussagen zur Wahl des richtigen Versicherungsmodells treffen.

Ansgar Kentrup | ansgar.kentrup@ecclesia-gruppe.de
Tim Brozio | tim.brozio@ecclesia-gruppe.de
 

Eigentragungsmodelle

Unterschiedliche Eigentragungsmodelle sind auf dem Markt. Die Bandbreite beginnt beim Selbstbehalt pro Versicherungsfall (Einzelschadenselbstbehalt), angeboten werden auch Selbstbehalte für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Jahresaggregat) oder Verbindungen beider Varianten (Einzelschadenselbstbehalt mit Stop Loss). Bei allen Selbstbehaltslösungen bleibt die Prüfung der Haftpflichtfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche eine Aufgabe des Versicherers. Bei Self-Insured-Retention-Lösungen (SIR) gehen diese Leistungen allerdings bis zur Ausschöpfung der vereinbarten Eigentragung an den Versicherungsnehmer. Die Kosten für das dafür notwendige Fachwissen müssen ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden.