Jeder Tupfer zählt – immer noch; Heute im Blick: Trotz Zählkontrolle intraoperativ vergessene Fremdkörper

Vergessene Materialien oder Instrumente im Körper eines Operierten sind auch heute keine Seltenheit, trotz der Veröffentlichung „Jeder Tupfer zählt! – Handlungsempfehlungen zur Vermeidung unbeabsichtigt belassener Fremdkörper im OP-Gebiet“. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat sie bereits vor mehr als zehn Jahren erstellt. In den meisten Fällen wird ein vergessener Fremdkörper frühzeitig erkannt und entfernt. Um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen, stellen wir anhand zweier Fälle die Präventionsmaßnahmen noch einmal konzentriert vor.

Fall 1: Kompresse im Thorax verursacht drei Jahre lang Beschwerden

Eine Patientin unterzieht sich einer Thorakotomie, bei der im Thorax eine Kompresse vergessen wird. Nach der Operation klagt die Patientin lange über diffuse Beschwerden, die mit ihrer Grunderkrankung in Zusammenhang gebracht werden. Erst drei Jahre später erfolgt eine erneute Operation – die vormals verbliebene Kompresse wird dabei entdeckt und kann entfernt werden. Der Rechtsanwalt erhebt derart überzogene Forderungen, dass eine außergerichtliche Einigung leider nicht möglich und schließlich ein Klageverfahren unvermeidlich ist. Es wird ein Schmerzensgeld an die Patientin in Höhe von 18.000 Euro gezahlt, die ebenfalls aufwartende Krankenkasse erhält 15.000 Euro Schadenersatz.


Fall 2: Bauchtuch führt zum Abszess und zu erneuter OP

Ein Patient wird wegen einer Appendizitis operiert. Der massive septische Prozess macht es erforderlich, dass der Bauchraum mit sehr viel Kochsalzlösung gespült werden muss, um eine angemessene Reinigung durchzuführen. Es kommen insgesamt 25 Bauchtücher zum Einsatz, so auch zur Tamponade und Mobilisation der Leber. Vor dem Zunähen wird eine dreimalige Zählkontrolle durchgeführt und die Vollständigkeit der Bauchtücher, Kompressen und Tupfer bestätigt. Zuvor waren die Bauchtücher vorgefertigt zusammengebundenen Paketen à 5 Stück entnommen worden, diese Pakete wurden zu Beginn jedoch nicht auf ihre tatsächliche Anzahl hin kontrolliert. Es verbleibt ein zu einem Abszess führendes Bauchtuch im Körper des Patienten, der erneut operiert werden muss. Der Patient erhält 4.800 Euro Schmerzensgeld.


Maßnahmen zur Prävention

  • Prä-, intra- und postoperativ erfolgt eine Zählkontrolle nach standardisiertem Verfahren aufgrund der nationalen Empfehlungen. Das Verfahren ist schriftlich hinterlegt.
  • Ein Vorgehen zur Prüfung (Zählkontrolle) der intraoperativ verwendeten Materialien bei Notfalloperationen mit hohem Materialverbrauch (zum Beispiel viele Bauchtücher wegen Spülungen im Bauchraum) ist definiert.
  • Je nach Eingriff werden alle zum Einsatz kommenden und ergänzten Materialien gezählt, beispielsweise Instrumente (auch Zusatzinstrumente), Nadeln, Bauchtücher, Kompressen (auch industriell verpackte), Tupfer, Implantate.
  • Die instrumentierende Pflegekraft und der OP-Springer führen die Zählkontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip durch.
  • Tupfer werden nur am Instrument armiert angereicht und zurückgegeben.
  • Es kommen ausschließlich Tupfer und Kompressen mit Röntgenkontraststreifen zum Einsatz.
  • Bei einem Personalwechsel von instrumentierender Pflegekraft und/oder Operateur erfolgt eine zusätzliche Zählkontrolle.
  • Der Operateur wartet das Ergebnis der Zählkontrolle ab, bevor er mit dem Verschluss des Operationsgebietes beginnt.
  • Die Ergebnisse der Zählkontrolle prä-, intra- und postoperativ werden nachweisbar im OP-Protokoll festgehalten, einschließlich bestehender Differenzen.
  • Der Operateur dokumentiert das Ergebnis beziehungsweise Besonderheiten bei der Zählkontrolle im OP-Bericht.
  • Es bestehen innerhalb des OP-Teams klare Kommunikations- und Verhaltensregeln, zum Beispiel:
  1. Aktives Nachfragen bei undeutlichen, missverständlichen Anweisungen;
  2. Call-Recall-Methode, also lautes Wiederholen von Anweisungen und Bestätigung bei Durchführung dieser;
  3. Reduzierung von „Seitengesprächen“.
     
  • Ein routinemäßiges „Sign-Out“ mit standardmäßigen Abfragepunkten (zum Beispiel Vollständigkeit der Zählkontrolle, postoperative Anordnungen) ist etabliert, das Verfahren ist schriftlich beschrieben.
  • Die endgültige Entsorgung der im Zählprotokoll aufgeführten Materialien erfolgt nach Abschluss und Dokumentation der postoperativen Zählkontrolle.
  • Das OP-Team hat Grundsätze abgestimmt, wie bei Diskrepanzen im Rahmen der Zählkontrolle verfahren wird.


Allgemeine Hinweise zur Zählkontrolle

Nicht in jedem Fall eines unbeabsichtigt belassenen Fremdkörpers im OP-Gebiet kommt es zu Anspruchsstellungen seitens des Patienten. Das heißt, ein materieller Schaden entsteht nicht für das Krankenhaus. Aber unabhängig davon besteht das Risiko eines Imageschadens, und der daraus entstehende materielle Schaden ist nicht abschätzbar.

Egal wie knapp das Zeitmanagement ist, eine prä-, intra- und postoperative Zählkontrolle nach standardisiertem Verfahren sollte immer durchgeführt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ausschließlich auf eine präoperative Zählkontrolle verzichtet werden kann (zum Beispiel die Not-Sectio).

Miriam Stüldt-Borsetzky
Nicole Manig-Kurth