Selbst Kindergärten sind immer wieder Opfer von Einbrüchen. Im besten Fall werden Lebensmittelvorräte konsumiert, im schlechtesten Fall endet der Einbruch mit Sachbeschädigung.

Häufig handelt es sich bei den Sachbeschädigungen um vorsätzlich herbeigeführte Leitungswasserschäden oder Brandstiftung. Als Grund für die Tat geben gefasste – oft jugendliche – Straftäter Frust in Familie und/oder Beruf an.

Unsere Unternehmensgruppe begleitet pro Jahr die Abwicklung von etwa 1.100 Einbruchdiebstahlschäden in Kindergärten. Das sind pro Tag zwei bis drei Vorfälle. Die durchschnittliche Schadenhöhe lag im vergangenen Jahr bei 2.300 Euro. Dabei entfallen rund 80 Prozent auf die Gebäudebeschädigungen, der Rest betrifft den eigentlichen Entwendungsschaden.
 

Tätergruppen, ihre Methoden, ihr Diebesgut

Einbruchdiebstähle in Kindergärten werden hauptsächlich von „Turnschuh­tätern“, also jugendlichen Gelegenheits­tätern, von Insidern und Nichtsesshaften begangen. Sie gelangen nach unseren Schadenstatistiken überwiegend durch das Aufhebeln von Fenstern und Türen ins Gebäude. An zweiter Stelle steht das Einschlagen der Verglasung.

Turnschuhtäter und Insider interessieren sich für Bargeld und technische Geräte (Notebooks, Beamer etc.). Bargelddiebstähle sind zu beobachten, wenn im Kindergarten für besondere Maßnahmen Geld gesammelt wurde und es im Gebäude aufbewahrt wird. Technische Geräte sollen zu Geld gemacht werden. Nichtsesshafte begnügen sich häufig mit dem Plündern der Lebensmittelvorräte und scheuen auch nicht davor zurück, sich mal ein Würstchen im Gebäude zu grillen.

Die Schäden sind zwar über unsere Einbruchdiebstahlpolicen grundsätzlich versichert, aber das Ziel sollte sein, dass die Täter erst gar nicht das Gebäude betreten. Es handelt sich aus unserer Erfahrung hauptsächlich um Täter mit niedriger krimineller Energie, die sich oft schon durch einfache Schutzmaßnahmen von ihrem Vorhaben abbringen lassen.
 

Kleiner Aufwand, große Wirkung

Mit einfachen Maßnahmen können Kindergärten, Diakoniestationen und ähnliche Einrichtungen Einbrecher abschrecken und den Schaden begrenzen. Andreas Iwanowicz, Fachmann für die Schadenverhütung, hat sie zusammengestellt:

  • Aufkleber an Fenstern und Türen, die in stilisierter Form (Piktogramme) darauf hinweisen, dass sich im Gebäude kein Bargeld befindet
  • Aufkleber (Piktogramme), die auf Einbruchmeldetechnik (Bewegungsmelder, Video) hinweisen
  • Dummys in Form von Videokameras oder Bewegungsmeldern im inneren Eingangsbereich, von außen einsehbar
  • Herunterlassen von Jalousien/Sichtblenden von Büros während der arbeitsfreien Zeiten, um Einblick zu verhindern
  • Verschluss von Laptops, Bargeld, technischen Geräten in Tresoren
  • Kein Verschluss von Innentüren und Schranktüren, Schubladen, sofern datenschutzrechtliche Aspekte (zum Beispiel Personalakten) dem nicht entgegenstehen, um Aufbrüche und damit Sachschäden zu vermeiden
  • Strahler und Bewegungsmelder zur Lichtsteuerung im Außenbereich (gegen Beschädigungen schützen). Sie sollten zudem hoch hängen, sodass ein Täter sie nicht abschalten kann
  • Eingang und Fenster einsehbar halten (Büsche zurückschneiden etc.), damit sich für Einbrecher kein Sichtschutz ergibt
  • Lichtschachtroste gegen Abheben sichern
  • Aufstieghilfen (Mülltonnen, Leitern etc.) unter Verschluss halten

Weitergehende Möglichkeiten sind:

  • Funkeinbruchmeldeanlagen sind relativ einfach zu installieren und können somit bei Bedarf auch in einer anderen Einrichtung eingesetzt werden.
  • Ein örtlicher Alarm – zur Täterabschreckung – mit Aufschaltung auf eine ständig erreichbare Stelle (Handys sind Möglichkeiten zur Alarmierung)
  • Fest verkabelte (stationäre) Einbruchmeldeanlagen

Für weitere Beratungen steht Ihnen die Ecclesia Gruppe gern zur Verfügung.

Andreas Iwanowicz
andreas.iwanowicz@ecclesia-gruppe.de