Das Katastrophenjahr 2021 hat vor Augen geführt, dass eine Versicherung gegen Elementarschäden im Wortsinn elementar ist. Selbst an Orten, an denen nur wenige eine solche Versicherung für notwendig halten, kann sie existenziell sein. Aber was kann eine Elementarschadenversicherung genau?

Um das abzugrenzen, schauen wir zunächst einmal auf die klassischen Bestandteile der Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung. In der Regel werden durch solche Versicherungen Schäden abgedeckt, die durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer hervorgerufen werden. Überschwemmungen durch Starkregen, Überflutungen durch über die Ufer tretende Flüsse oder Erdrutsche von völlig durchnässten Hängen lassen sich unter keine dieser oftmals standardmäßig abgesicherten Gefahrbegriffe fassen. Für daraus resultierende Schäden tritt einzig eine Zusatzdeckung für Elementargefahren ein.

Diese Absicherung ist aber längst nicht so weit verbreitet wie anzunehmen ist. Nur rund die Hälfte aller Häuser in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen versichert. Dabei gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch gravierende Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Einsamer Spitzenreiter mit einer Quote von rund 94 Prozent ist Baden-Württemberg, denn hier gab es bis 1993 eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren. Hingegen sind in Bremen nur 28 Prozent aller Gebäude vor diesen Risiken geschützt. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wo „Bernd“ die meisten Schäden hinterlassen hat, gibt es für 42 beziehungsweise 53 Prozent der Gebäude eine entsprechende Risikoabdeckung.

Überschwemmungsgefahr lauert nicht nur an großen Flüssen

Dabei hat gerade die Überschwemmungskatastrophe nach „Bernd“ gezeigt, dass andauernder Witterungsniederschlag mit daraus resultierender Überflutung des Grund und Bodens katastrophale Folgen selbst an Orten haben kann, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Flüssen liegen – die fürchterlichen Verheerungen an der Ahr einmal außen vorgelassen. Meteorologe Dr. Michael Sachweh benennt zwar Dürren und Hitzewellen als die größten Gefahren des Klimawandels (siehe unser Beitrag "Der Klimawandel und seine Folgen"), fügt aber an, dass Starkregenereignisse ebenfalls erhebliche Gefahren mit sich bringen, weil die Tiefdruckgebiete langsamer ziehen als früher und sich daher in bestimmten Gebieten stärker abregnen können. 

Eine Elementarschadenversicherung tritt bei solchen Übschwemmungen ein. Denn sie deckt regelmäßig Schäden, die durch Niederschläge, ausufernde Gewässer oder durch Grundwasser entstanden sind, das in der Folge eines der beiden Ursachen an die Erdoberfläche tritt. 

Die Gefahr eines Erdrutsches ist mitversichert

Ferner lässt sich über eine solche Versicherung die Gefahr eines Erdrutsches oder einer Erdsenkung absichern. Ursache für einen solchen Erdrutsch kann zum Beispiel die völlige Durchnässung des Bodens sein. Daneben gehören Schäden durch Schneedruck und Lawinen sowie durch Vulkanausbrüche und Erdbeben zum Umfang der Versicherung. 

Erdbeben? Vulkanausbrüche? Die Helmholtz-Forschungsgemeinschaft hält die Erdbebengefahr in Deutschland für relativ gering, aber zu vernachlässigen sei sie dennoch nicht. Insbesondere im Rheingebiet, auf der Schwäbischen Alb sowie in Ostthüringen und Westsachsen komme es immer wieder zu kleineren Beben. Schadenverursachende Erdstöße seien selten, dennoch könnten sie erhebliche Folgen haben, weil in den genannten Regionen hohe Sachwerte konzentriert seien. 

Ein Vulkanausbruch in Deutschland gehört hingegen eher in die Abteilung Gruselgeschichten. Sicherlich ist diese Gefahr denkbar gering, gleichwohl vermuten Wissenschaftler tief unter der vor Jahrtausenden durch Vulkanismus geprägten Eifellandschaft nach wie vor Magmabewegungen.

Absicherung der Betriebsunterbrechung immer mitdenken

Da liegt die unmittelbare Gefahr durch Witterungseinflüsse deutlich näher. In diesem Zusammenhang ist allerdings nicht nur an eine ausreichende Absicherung von Elementargefahren für Gebäude und Betriebseinrichtung zu denken: Die Teilkaskoversicherung deckt Überschwemmungsschäden an Fahrzeugen ab. Eine Elektronikversicherung kann Entsprechendes für teure elektronische Ausstattung gewährleisten. Letztlich – auch das hat „Bernd“ in seiner ganzen Brutalität vor Augen geführt – muss auch die Betriebsunterbrechung mitbedacht werden, die der Flut folgen kann. 

Ein Fazit: Die Zusatzdeckung für Elementargefahren ist ein wesentlicher Versicherungsbaustein in der Bewältigung wirklich existenzieller Risiken. Ein umfassender Schutz gegen Elementarschäden ist in den meisten Fällen sinnvoll und möglich. Aber wie bei allen Versicherungsfragen muss die individuelle Beratung den tatsächlichen Absicherungsbedarf ermitteln. Ihre Kundenberaterinnen und Kundenberater stehen Ihnen dafür zur Verfügung.