Die erschütternden Bilder einer Überschwemmungskatastrophe, die das Maß des bisher Erwartbaren deutlich überschritten hat, haben sich tief in das kollektive Gedächtnis eingegraben. Auf den kommenden Seiten betrachten wir das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln, schildern die Arbeit unseres Schadenaußendienstes und die Eindrücke eines unserer Mitarbeitenden, der als Feuerwehrmann in der betroffenen Region im Einsatz war. Außerdem haben wir Tipps und Hilfestellungen zum Schutz vor beziehungsweise zur Bewältigung solcher Ereignisse zusammengestellt. Zu Beginn fasst Thorsten Engelhardt, Pressesprecher unserer Unternehmensgruppe, versicherungsrelevante Fakten zusammen.

Der Juli 2021 wird immer verbunden bleiben mit einer noch nie dagewesenen Überschwemmungskatastrophe. In den drei Tagen vom 13. bis 15. Juli fielen in manchen Regionen Regenmengen, die mehr als doppelt so hoch waren wie der Niederschlag, der durchschnittlich dort im gesamten Juli gemessen wird. Bis zu 241 Liter Wasser auf den Quadratmeter kamen beispielsweise in Hagen zusammen – in 22 Stunden.

An sich harmlose Gewässer schwollen binnen Stunden zu einer gewaltigen Größe an. Talsperren liefen über. Das Wasser riss alles mit, was sich ihm in den Weg stellte. Mehr als 180 Menschen verloren ihr Leben, zahlreiche mehr wurden verletzt. Zurück blieben immense Verwüstungen. Innerhalb kurzer Zeit sind zudem unermessliche Sachwerte vernichtet worden. Die Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss geht von einem wirtschaftlichen Gesamtschaden in Höhe von 15 bis 20 Milliarden Euro aus.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht seinerseits von einem versicherten Schadenvolumen in der Sach-Elementarversicherung von rund sieben Milliarden Euro. Wobei das wirkliche Schadenausmaß noch nicht endgültig zu beziffern ist. Aber allein diese Summe übertrifft bereits die bisher größten Überschwemmungskatastrophen von 2002 und 2013.

Auch Kunden unserer Unternehmensgruppe sind erheblich von Überschwemmungsschäden betroffen. Derzeit werden in unserer Gruppe Schäden mit einer durch die Versicherungsverträge erfassten Summe von mehr als 350 Millionen Euro bearbeitet. Rund 1.600 Schadenfälle weist die Statistik aus (Stand: 24. September). Das Lagebild ist angesichts der Größenordnung der Katastrophe aber noch nicht vollständig, die Zahlen werden voraussichtlich noch weiter steigen.

Dabei handelt es sich überwiegend um Überschwemmungsschäden an Gebäuden und Inventar sowie um Betriebsunterbrechungsschäden, die
aus den Überschwemmungen folgen. Das Schadensbild reicht von massiven Zerstörungen an Gebäuden bis hin zu weniger schwerwiegenden Folgen wie vollgelaufenen Kellern.

„Im Mittelpunkt der Arbeit steht aktuell, den Betroffenen so schnell wie möglich wieder Planungssicherheit und eine wirtschaftliche Perspektive zu geben“, fasst Dr. Claudia Held, Leiterin des Unternehmensbereichs Schaden in unserer Unternehmensgruppe, zusammen. Konkret hieß das zu Beginn der Arbeiten, dass die Schäden so schnell wie möglich besichtigt werden mussten, damit schnell mit den Versicherern, den Sachverständigen und den Betroffenen die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden konnte. Diese Arbeitsprozesse laufen nun, es gilt, die Kundeninteressen gegenüber den Versicherern bestmöglich zu vertreten.

Der Deutsche Wetterdienst berichtete in einer Pressemitteilung am 26. August über ein Forschungsprojekt zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen. Darin heißt es, dass künftig häufiger mit kleinräumigem Starkregen statt großflächigem Dauerregen zu rechnen sei. Gleichzeitig werde der kurze, extreme Regen aber etwas großflächiger und intensiver werden als bisher bekannt. Das führe in Summe zu einem höheren Gesamtniederschlag und einer potenziell höheren Schadwirkung. Die konkrete Gefahr, die ein einzelner Starkregen entwickele, sei wiederum abhängig von der Topographie und dem Urbanisierungsgrad der betroffenen Region.

In seiner am 21. Juli 2021 veröffentlichten Betrachtung zum Tief „Bernd“, das mit seinen ungeheuren Regenmengen eine Dimension erreichte, die bis dato ihresgleichen sucht, weist der Deutsche Wetterdienst darauf hin, dass 2021 schon jetzt unter den Top 5 der Jahre mit den meisten einzelnen Starkregen seit 2001 rangiere. Der DWD geht davon aus, dass noch weitere Starkregen in diesem Jahr hinzukommen werden. Die Meteorologen rechnen damit, dass Häufigkeit und Intensität der Starkniederschläge künftig steigen werden. Sie sehen durchaus einen Zusammenhang mit ansteigenden Temperaturen durch den von den Menschen verursachten (anthropogenen) Klimawandel.

Unter diesen Vorzeichen laufen in den betroffenen Gebieten die Aufräumarbeiten, und damit kommt auch die Frage auf, was aus Sicht der Versicherung bei dieser, aber auch bei anderen Überschwemmungskatastrophen zu beachten ist. Wir haben die wesentlichen Fragen hier zusammengestellt:

Welche Versicherungen leisten im Schadenfall?

Die Gebäudeversicherung und die Inventarversicherung sind hier in erster Linie zu nennen. Wichtig ist dabei zu prüfen, ob diese Versicherungen einen Baustein gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen durch Starkregen enthalten. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen greift die Kfz-Versicherung; in der Regel sind Hochwasserschäden in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Bei einem durch Hochwasser beschädigten Bauvorhaben kann eine Bauleistungsversicherung greifen. Werden elektronische Geräte in Mitleidenschaft gezogen, ist ein Schutz durch die Elektronikversicherung zu prüfen. Bei Rückstauschäden kann in seltenen Fällen zudem eine normale Leitungswasserversicherung Schutz bieten; in den meisten Bedingungswerken sind Schäden durch witterungsbedingten Rückstau jedoch ausgeschlossen.

Ist ein Unternehmen aufgrund der Flutkatastrophe gezwungen, den Betrieb einzustellen, muss geprüft werden, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.

Dafür – wie für alle anderen Versicherungsfragen – stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer in unserer Unternehmensgruppe zur Seite. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu uns auf, sobald es möglich ist.

Was ist zu tun, wenn Wasser in das Gebäude eingedrungen ist?

Reagieren Sie schnell, aber ruhig und besonnen. Achten Sie darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Erstmaßnahmen zur Trocknung und Reinigung können auch ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer ergriffen werden. Wenn der Pegel sinkt und die Gebäude vom Wasser befreit werden können, müssen die Räume zur Trocknung ausreichend belüftet werden. Wichtig ist, Schlamm und Dreck zu entfernen, bevor alles trocknet.

Die Aufräumarbeiten sollen beginnen. Was ist in Zusammenhang mit der Schadenmeldung zu beachten?

Wie immer ist eine schnelle Meldung des Schadens bei uns erforderlich. Hierfür reicht zunächst eine kurze Mitteilung, die dann, wenn der erste Schock überwunden ist, ergänzt werden kann. Wichtig ist, dass der Schaden für den Versicherer dokumentiert wird. Bitte fertigen Sie Fotos von Ihrem Schaden an, keine Videos. Letztere binden meist zu hohe Speicherkapazitäten. Aufgrund der Katastrophenlage kann nicht jeder Schaden von einer Gutachterin oder einem Gutachter aufgenommen werden. Daher dokumentieren Sie am besten die einzelnen Aufräumschritte und fertigen auch eine Liste der beschädigten und vernichteten Gegenstände an. Zwingend müssen die Dinge fotografisch festgehalten werden, die sofort entsorgt werden müssen. So kommen Sie Ihrer Nachweispflicht nach. Bei Sammelrisiken ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei mehreren betroffenen Objekten um einen Gesamtschaden oder um mehrere Schäden handelt. Wir klären diese Frage gerne für Sie.

Unternehmen sollen mit den Aufräumarbeiten beauftragt werden. Was ist zu beachten?

Wenn Dienstleister mit den Aufräumarbeiten betraut werden, ist es wichtig, eine ungefähre Einschätzung der Kosten vornehmen zu lassen und Ihrer Kundenbetreuerin/Ihrem Kundenbetreuer mitzuteilen, damit eine Abstimmung mit dem Versicherer vorgenommen werden kann.

Wie bekomme ich Rat und Hilfe bei meinem Versicherungsmakler?

Bei allen Fragen in Bezug auf Ihre Versicherungen wenden Sie sich gern an die Ihnen bekannten Kundenbetreuerinnen und -betreuer. Außerdem steht Ihnen außerhalb der Geschäftszeiten unsere Schadenhotline unter +49 171 3392974 zur Verfügung.