Klimawandel heißt nicht, dass der Winter abgeschafft wird. Mit Frost bis hin zur extremen Kälte muss in der kalten Jahreszeit immer gerechnet werden. Kontrolle und Sicherung von Wasserleitungen gegen Frostschäden verlieren deshalb nicht an Bedeutung. Ein Wasserschaden infolge einer gebrochenen Leitung kann das eigene Portemonnaie stark belasten, weil der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden. Darauf weist Julia Wagner hin, Gruppenleiterin Kirche – Sachschaden in unserer Unternehmensgruppe.

Mitunter kommt der Frost noch einmal, wenn niemand mehr mit ihm rechnet. Der April 2021 war ein Beispiel dafür. Schnee und Kälte kommen in dem launischen Monat immer wieder vor, aber 2021 zeigte sich der April besonders kühl. 13 Frosttage zählte der Deutsche Wetterdienst; mehr solcher Tage, an denen das Temperaturminimum unter null Grad liegt, gab es zuletzt im April 1929. Wegen der insgesamt niedrigen Temperaturen erhielt der Monat 2021 vom Deutschen Wetterdienst das Etikett „kältester April seit 40 Jahren“.

Während der späte und strenge Frost vor allem Obst- und Weinbauern Probleme und Ausfälle bescherte, stiegen die Leitungswasserschäden schon durch die massive Kälte im Februar 2021 erheblich an. Dieser Monat wies viele Tage mit starkem Frost auf, es wurden Temperaturen bis zu minus 26,7 Grad gemessen. Trotz Aktivierung des Frostwächters fror das Wasser bei diesen Kältegraden in etlichen Heizungsrohren ein. In Gebäuden mit dünnen oder zu gering isolierten Außenwänden barsten Leitungen selbst dann noch, wenn auf niedriger Temperatur geheizt worden war. Häufig waren sämtliche Armaturen betroffen, auch innenliegende Regenrohre blieben nicht verschont.

Bei kircheneigenen Gebäuden entstanden nach unserer Statistik in diesem Jahr (Stand August 2021) bisher rund 140 Frostschäden. Die Schadenhöhe lag im Durchschnitt bei 9.300 Euro, dies entspricht einem Schadenvolumen von insgesamt 1,3 Millionen Euro. Im Vergleich dazu wurden im deutlich wärmeren Gesamtjahr 2020 lediglich drei Frostschäden ohne nennenswerte Schadenhöhen verzeichnet.

Kräftige Minustemperaturen wie im vergangenen Winter stellen alle Gebäudeeigentümer vor die Herausforderung, den Obliegenheiten ihres Versicherungsvertrages in Bezug auf den ausreichenden Schutz vor Frostschäden gerecht zu werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formuliert diese Obliegenheiten so: „Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. In der kalten Jahreszeit müssen alle genutzten Gebäude und Gebäudeteile ausreichend beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.“

Bei Nichteinhaltung der Obliegenheiten gerät durchaus der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Versicherer haben die Möglichkeit, die Entschädigung in Höhe der Schwere der Verletzung zu kürzen, das Fachwort lautet Quotelung.

Viele Gerichte haben sich schon mit Frostschäden beschäftigt und Quotelungen ausgeurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat beispielsweise in einem 2019 ergangenen Urteil eine Kürzung der Schadenzahlung in Höhe von 75 Prozent anerkannt (Urteil 10 U 2170/19). Ausschlaggebend für diese hohe Quotelung war, dass der Versicherungsnehmer seine Pflichten wie beispielsweise das Entleeren der Leitungen und die regelmäßige Kontrolle der Anlagen in einem Maß nicht eingehalten hatte, dass das Gericht das Verhalten als grob fahrlässig ansah.

Das Urteil zeigt überdies, dass Klagen gegen Kürzungen der Versicherer nicht immer Erfolg bringen. Unsere marktführenden Produkte schränken die Quotelungsmöglichkeiten der Versicherer aber deutlich ein. Als Interessenvertreter der Versicherungsnehmer setzen wir uns im Schadenfall zudem für die zügige, kundenorientierte und vertragsgerechte Regulierung durch die Versicherer ein. Nicht selten können Kürzungsversuche der Versicherer so abgewendet oder zumindest nennenswert minimiert werden.

Um Kürzungen vorzubeugen, empfehlen wir, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Obliegenheiten bestmöglich zu erfüllen. Zu beachten ist, dass Frost- und Schutzwächter bei sehr niedrigen Temperaturen unter Umständen nicht ausreichen und Außenwasserhähne während der Frostperiode abgestellt und entleert werden sollten. Berücksichtigen Sie auch die Bauweise der nicht regelmäßig genutzten Gebäude (Kirchen, Kindergärten, Schulen, etc.). Altbauten sind oft weniger gedämmt, und somit kommt es zu Frostschäden trotz aktiver Beheizung. In diesen Fällen muss die Temperatur höher eingestellt werden, auch an den Wochenenden oder Tagen der Nichtnutzung. Auch im Bereich des technischen Schutzes lässt sich einiges tun, um Schadenprävention zu betreiben und damit zusätzliche positive Auswirkungen auf das Thema Frostschäden zu erreichen.

Systeme zur Detektion von Leckagen in Leitungsnetzen und Wasser-Stopp-Vorrichtungen können zwar nicht alle Schäden vermeiden, aber das Ausmaß erheblich reduzieren. Solche Anlagen stoppen beispielsweise die Frischwasserzufuhr automatisch für einen bestimmten Leitungsabschnitt, wenn in dem betroffenen Bereich Anzeichen für unnormalen Wasserverlust von den Geräten registriert werden. Gleichzeitig alarmieren sie die Haustechniker. Statt zu einem kostenintensiven und nervenaufreibenden großen Durchfeuchtungsschaden führt eine Leckage dann tendenziell eher zu einer Situation, die mit Wischmopp und Eimer sowie Reparatur des Rohres oder des Heizkörpers im Wortsinn bereinigt werden kann.

Julia Wagner
julia.wagner@ecclesia.de

Beim technischen Schutz vor Leitungswasserschäden kooperiert unsere Unternehmensgruppe mit dem Korschenbroicher Unternehmen SYR® (Hans Sasserath GmbH & Co. KG), das mehr als 20 Jahre Erfahrung im Leckageschutz für Gebäude hat und vernetzte Überwachungssysteme entwickelt. Die SYR®-Spezialistinnen und -Spezialisten bieten gemeinsam mit den Versicherungsexpertinnen und -experten unserer Unternehmensgruppe eine kostenfreie Risikoanalyse an, wenn der Bedarf für eine Überprüfung und Ertüchtigung des Leitungsnetzes besteht, und statten den Kunden mit den Unterlagen aus, die für eine Ausschreibung der Installationen benötigt werden. Außerdem erhalten die Kunden eine Einweisung der Haustechniker durch SYR® und Preisvorteile bei der Wartung.