Entsteht ein Schaden an einem Gebäude, sollte immer der aktuelle Neuwert versichert sein, damit der Schaden auch wirklich vollumfänglich ersetzt wird. Über sogenannte Anpassungsfaktoren in der Gebäudeversicherung wird sichergestellt, dass nicht allein schon durch die Preissteigerung eine Unterdeckung entsteht. In der Regel werden die Anpassungsfaktoren zum 1. Januar eines Jahres aktualisiert und die Versicherungssummen angepasst. Wie bei vielen Policen ist das auch in den Bedingungswerken unserer Unternehmensgruppe so vorgesehen. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein bestimmter Neuwert in den Versicherungsbedingungen fest vereinbart worden ist.
In die Anpassungsfaktoren fließen die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Steigerungen der Arbeits- und Materialkosten ein. Wie in den Medien breit berichtet worden ist, sind diese Kosten im laufenden Jahr überdurchschnittlich angestiegen. Die Statistiker errechneten, dass zum Beispiel im August 2021 die Preise für konventionell gebaute Wohngebäude um 12,6 Prozent über denen des Vorjahresmonats lagen. Das war der höchste Anstieg seit 1970. Verantwortlich seien dafür unter anderem erheblich gestiegene Materialpreise. Aber auch eine – infolge der Pandemie – gestiegene Nachfrage nach Bauleistungen dürfte die Preisentwicklung angeheizt haben.
Daraus folgt in diesem Jahr eine relativ große Steigerung der Anpassungsfaktoren. Da die versicherten Neuwerte in der Regel als Basis für die Prämie herangezogen werden, können die Jahresprämien in der Gebäudeversicherung zum 1. Januar durch die Summenanpassungen ebenfalls erkennbar höher ausfallen als in den vergangenen Jahren.
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