Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Elektrofachkraft mit der Prüfung elektrischer und elektronischer Geräte im Unternehmen zu beauftragen. Andreas Iwanowicz, Experte für Schadenprävention in unserer Unternehmensgruppe, erläutert, welche Geräte überprüft werden müssen und in welchen Zeiträumen dies gesetzlich vorgeschrieben ist.