Nachdem die Warn-Apps Starkregen meldeten, kam es zu Überschwemmungen in einigen Regionen in Süddeutschland. Schaden-Außendienstmitarbeiter Oliver Hirschle war im betroffenen Gebiet unterwegs, um die Schäden aufzunehmen. Im Gespräch erklärt er, was er vorgefunden hat und wie er den Kunden vor Ort helfen konnte. 

Wie war die Situation im Hochwassergebiet?

Oliver Hirschle: Unsere Kunden hatten zum Glück meist überschaubare Schäden, da der Starkregen nur einzelne Bereiche getroffen hat und nicht flächendeckend war. Aber in einigen Regionen wie beispielsweise in Rudersberg, Schorndorf und Welzheim wurden einige Einrichtungen massiv beschädigt. Dort stand teilweise das Wasser im Untergeschoss bis zur Raumhöhe. Alles, was sich dort befand, ist nicht mehr nutzbar, dazu gehört teilweise auch die gesamte Haustechnik, zum Beispiel die Heizung, Steuerungen, Wasseraufbereitungsanlagen und Aufzugtechnik. Wenn die Heizung komplett im Wasser stand, dann haben die Versicherer das sehr kulant geregelt und dem Kunden angeboten ohne erst einmal eine Firma für die Reparatur zu beauftragen und Angebote einzuholen, direkt eine neue Heizung zu beschaffen. Solche Schäden treiben die Schadensummen in die Höhe, denn eine neue Heizung kostet circa 25.000 bis 35.000 Euro, je nach Leistung. 
 

Wie war die Situation beim Kunden?

Oliver Hirschle: Die Menschen vor Ort waren alle sehr erschüttert. In unseren Fällen verwalten die Kunden in der Regel fremdes Vermögen. Sie sind in einer Einrichtung, Kirche oder in einem Pflegeheim tätig und die Liegenschaft gehört ihnen nicht privat. Die Situation würde anders aussehen, wenn ein Gewerbetreibender oder ein Privathaushalt mit dem eigenen Vermögen betroffen wäre. 

Die Verantwortlichen sind aber natürlich daran interessiert, dass sie den Schaden ersetzt bekommen und alles professionell gemanagt wird. Dennoch ging es bei den Vorfällen im Juni nicht wie vor drei Jahren im Ahrtal um ihre Existenz. Damals sind ganze Gebäude von der Flut weggespült worden und den Menschen wurde ihre gesamte Vergangenheit genommen. Mit diesem Extrem hatten wir es bei diesem Hochwasser nicht zu tun. Die Gebäude sind zwar teilweise stark beschädigt, aber sie stehen noch und müssen nun saniert werden. Zudem waren meist nur das Erd- und Untergeschoss betroffen. In diesen Etagen haben Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen häufig Funktionsräume. Die Bewohner leben in der Regel im Obergeschoss, das nicht überschwemmt war. Aufgrund dieser Situation gab es bei unseren Kunden auch keine Verletzten oder sonstigen Personenschäden. 


Gab es einen Schaden bei einem Kunden, der seine Einrichtung oder sein Unternehmen komplett neu aufbauen muss?

Oliver Hirschle: Wir haben kein einziges Gebäude gehabt, das so in seiner Substanz beschädigt ist, dass es abgerissen und neu errichtet werden muss. Es handelt sich ausschließlich um Reparaturschäden, teilweise aber mit erheblichem Reparaturumfang, der auch in die Hunderttausende geht. Selbst bei einem großen Millionen-Schaden, der einem Kunden im Industriebereich entstanden ist, kann alles repariert werden. 


Was ist bei einem Hochwasserschaden besonders wichtig zu beachten?

Oliver Hirschle: Bei Hochwasserschäden geht es um Schnelligkeit. Es müssen rechtzeitig – nach Abfließen des Hochwassers – Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Die Ecclesia Gruppe verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an Partnern und Servicefirmen. Wir konnten unseren Kunden Kooperationspartner empfehlen, die kurzfristig verfügbar waren. Bei solchen Großschadenereignissen kann es schnell passieren, dass die Trocknungsfirmen keine Geräte mehr zur Verfügung stellen können, da sie bereits ausgelastet sind. Hier konnten wir allen unseren Kunden helfen. Zu beachten ist auch, dass ein nasses Gebäude und nasse Bauteile schnell anfangen zu schimmeln. Das kann aber durch Schnelligkeit bei der Trocknung sehr gut kompensiert werden. 
Außerdem sollte der Kunde die Situation mit Fotos dokumentieren. Hier ist es besser ein paar Fotos mehr zu machen als eins zu wenig. Im Zuge der Sofortmaßnahmen sollten dann nasses Inventar und beschädigte Gegenstände aus dem Gebäude entfernt werden. 


Müssen die Kunden warten bis der Schadenaußendienst den Schaden begutachtet hat, bevor sie mit den Sofortmaßnahmen beginnen?

Oliver Hirschle: Nein, die Kunden sollten nicht auf uns warten, sondern direkt mit den Sofortmaßnahmen beginnen. Das ist auf keinen Fall schadhaft. Der Kunde ist dazu sogar verpflichtet, denn er hat eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, wenn der Kunde zum Beispiel einen Meter Wasser im Gebäude hat und wartet bis jemand von der Versicherung kommt, würde das natürlich nicht der Schadenminderungspflicht entsprechen. Der Kunde sollte also sofort reagieren. Mein Leitspruch ist immer, dass die Kunden sich so verhalten sollten, als ob sie gar nicht versichert wären, dann machen sie erst einmal nichts falsch.