Die EU-weiten Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft erreichen bald die Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft. Ab dem Jahr 2025 müssen sie nach dem gegenwärtigen Stand der europäischen Gesetzgebung über die unternehmerischen Anstrengungen in Bezug auf Nachhaltigkeit berichten. Olga Drisch, Nachhaltigkeitsmanagerin unserer Unternehmensgruppe, rät daher den Unternehmen, schon jetzt mit der Vorbereitung der Berichte und der entsprechenden Datenaufbereitung und -strukturierung zu beginnen.

Gesundheitswesen und Sozial­wirtschaft plagen derzeit viele, teilweise existenzielle Sorgen. Trotzdem müssen auch Nachhaltigkeitskriterien mit in den Fokus genommen werden. Diese setzen den Rahmen für die Wirtschaft, ökologisch nachhaltig tätig zu sein, soziale Belange und Menschenrechte zu achten sowie ­Korruption zu bekämpfen. Man spricht daher von ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance). Seit 2015 ist das globale Rahmenwerk „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen mit 17 Zielen einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals) zur Grundlage einer intensiven Welle von regulatorischen Empfehlungen und Standardisierungen geworden. 

Zu einer solchen regulatorischen ­Standardisierung gehört der aktuelle Entwurf der EU-Richtlinie unter dem Kürzel CSRD (Corporate Sustainability Reportive Directive). Diese Richtlinie löst die aktuelle Regelung der nicht­finanziellen Berichterstattung der NFRD (Non-Financial Reportive Directive) ab. Innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Verabschiedung wird die CSRD danach noch in das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Aber schon jetzt ist klar: Die Transparenz-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden schärfer, und der Anwenderkreis wird deutlich erweitert. 

Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kri­terien erfüllen, grundsätzlich einen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, sonst drohen Sanktionen − von der öffentlichen Erwähnung der Verstöße bis hin zu Bußgeldern: 

  • Mehr als 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
  • Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
  • Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme

Die Einführung dieser Berichtspflicht erfolgt dabei stufenweise. Zahlreiche Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft werden im zweiten Schritt davon betroffen sein. Für sie wird die Berichtspflicht erst ab dem Geschäftsjahr 2025 mit einem ersten Bericht im Jahr 2026 gelten. Die Berichte werden dabei der Wirtschaftsprüfungspflicht unterliegen. 

Die neue Berichterstattung zielt inhaltlich auf mehr Transparenz, Konsolidierung und Vergleichbarkeit von Daten der in der EU tätigen Unternehmen ab. Die Berichte müssen dabei entlang noch zu erarbeitender Standards erstellt werden: Die Unternehmen werden ihre Nachhaltigkeitsstrategien, ESG-Ziele und Maßnahmen festlegen und darüber informieren müssen. Wichtig an dieser Stelle ist, dass die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, nicht nur über die ESG-Risiken, sondern auch über ESG-Auswirkungen ihrer eigenen Tätigkeit zu berichten. Dies sollte zu einer ausgewogenen Darstellung der ESG-Lage eines Unternehmens führen.  

Daher ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit diesen Themen zu beschäftigen. Da viele Akteure im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft bisher keine Erfahrung mit der Berichterstattung über ESG-Themen haben, könnten die folgenden ersten Schritte in Erwägung gezogen werden: 

  1. Beginnen Sie mit einer Wesentlichkeits- beziehungsweise Chancen- und Risiko-Analyse und schalten Sie eine ESG-Risikoberatung ein: Jedes Unternehmen wird sich mit diesen Aspekten unvermeidlich auseinandersetzen müssen. Je früher Sie die eigenen Risiken erkennen, desto pragmatischer können Gegenmaßnahmen festgelegt werden. 
     
  2. Stellen Sie eine eigene Treibhausgasbilanz auf und setzen Sie danach eigene Klimaziele: Es ist bekannt, dass zum Beispiel der ökologische Fußabdruck im Gesundheitswesen grundsätzlich relativ hoch ist. Kliniken benötigen viel Energie, produzieren erhebliche Mengen an Abfall etc. Daher ist eine klare und messbare Sensibilisierung in Bezug auf die eigene ökologische Auswirkung des Geschäftsbetriebs notwendig. 
     
  3. Bauen Sie Strukturen und Prozesse schrittweise auf: ESG-Themen betreffen die ganze Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Die Nachhaltigkeits­berichterstattung wird nach und nach die ganze Wertschöpfungskette berücksichtigen müssen. Um die Wirksamkeit der eigenen ESG-Maßnahmen zu erreichen und zu strukturieren, sollten entsprechende Prozesse festgelegt werden.
     
  4. Verbessern Sie die Qualität der für die ESG-Ziele relevanten Daten kontinuierlich und erheben Sie die Kennzahlen dazu regelmäßig: Das kontinuierliche Monitoring von ESG-relevanten Kennzahlen wird außerdem bei der Berichterstattung hilfreich sein, da die Plausibilität der ESG-Maßnahmen durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss.    

    Nachhaltigkeitsberichterstattung ist auf den ersten Blick mit vielen neuen Pflichten und Herausforderungen für das Gesundheitswesen und die Sozialwirtschaft verbunden. Gleichwohl ergeben sich für Kliniken etc. zahlreiche Chancen und Wettbewerbsvorteile durch transparente Darstellung, soziale Verantwortung und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweise. 

    ESG-Themen spielen vermehrt eine Rolle bei Finanzdienstleistungen − entweder bei den Finanzierungsbedingungen der Banken oder bei der Versicherung möglicher ESG-Risiken. Nachhaltigkeit gewinnt ebenfalls in der Wahrnehmung anderer Stakeholder an Bedeutung: bei Patientinnen und Patienten ebenso wie unter (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei denen ökologische und soziale Kriterien bei der Auswahl zukünftig eine größere Rolle spielen werden. 

    Ein ambitionierter Umgang mit ESG-Risiken – eine individuell erarbeitete und auf das Unternehmen zugeschnittene Nachhaltigkeitsstrategie – wird dabei zum wichtigen Wirtschaftsfaktor und Wettbewerbsvorteil, der den Wirtschaftserfolg und die Reputation eines Unternehmens begleitet und definiert.
     

Olga Drisch
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