Die Verantwortlichen in Start-up-Unternehmen konzentrieren sich verständlicherweise zunächst auf die Verwirklichung ihrer Ideen. Doch sie sollten dabei auch an die Risiken für ihr Unternehmen denken, die sich im Innovationsprozess ergeben können. Was bei der Absicherung existenzbedrohender Risiken zu beachten ist, schildert Fabian Tinkloh, Start-up-Berater bei „early secure“, der Marke unserer Unternehmensgruppe für innovative Neugründungen im digitalen Gesundheitswesen.

Personalmangel, Kosten, medizinischer Fortschritt: Das Gesundheitswesen in Deutschland ist unumstritten reformierungsbedürftig. Damit bietet sich für innovative Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, meist auf Basis neuer digitaler Technologien mit einer bahnbrechenden Innovation die Situation im Gesundheitswesen zu verbessern.
 

Innovationen bergen oft Risiken für Mensch und Natur

Wirft man allerdings einen Blick zurück in die Geschichte, zeigt sich schnell: Innovationen, die das Leben der Menschen maßgeblich beeinflusst haben, bedeuteten in der Regel auch ein hohes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Natur – und bedeuten es oft jetzt noch. Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Absicherung der Risiken, die aus Innovationen resultieren. Dies gilt zum einen zum Schutz für diejenigen, die mit den Folgen eines Fehlers (zwangsläufig) konfrontiert sind, zum anderen auch zum Schutz für die Gründerinnen, Gründer, Denkerinnen und Denker, die an diesen Innovationen tüfteln.
 

Neue Ideen müssen geschützt werden

Gründerinnen und Gründer fürchten bei der Entwicklung ihrer Ideen vor allem eine Gefahr: die Patentverletzung. Sie meinen damit die Verletzung des eigenen Patents durch Konkurrenten und große Unternehmen, denn verständlicherweise sieht jeder die eigene Idee als die „Innovation des Jahrhunderts“ an. Sie muss geschützt werden – in den Augen der Gründer vor allem gegenüber mächtigen Konzernen, die es auf die Gedankenleistung der kleinen Start-ups abgesehen haben.

Dabei besteht die Gefahr, dass andere Risiken ausgeblendet werden. Es geht hier um Risiken aus vertraglich übernommener Haftung, um die Einhaltung von Lieferfristen, um das Risiko, vielleicht selbst gegen ein Patent oder ein Urheberrecht zu verstoßen, oder auch um Risiken, die aus einer falschen Beratung, einem fehlerhaften Produkt oder einer nicht sicheren App resultieren.
 

Start-ups müssen existenzbedrohende Risiken absichern

Diese Risiken bestehen oftmals bereits vor dem eigentlichen Markteintritt der Start-ups. Daher ist es ratsam, in der Zusammenarbeit mit Experten zunächst die eigene Risikosituation genau zu betrachten und eine Strategie im Umgang mit den Risiken abzustimmen. Dies stellt grundsätzlich eine der Kerntätigkeiten eines Versicherungsmaklerunternehmens dar. Es geht hier insbesondere um den Umgang mit und den Transfer von existenzbedrohenden Risiken. Eine marktoptimale Absicherung sollte im Schadenfall das Bestehen des eigenen Start-ups sichern und den Gründerinnen und Gründern ermöglichen, die eigene Geschäftsidee weiter voranzutreiben.

Denn wie geht es weiter, wenn – rein hypothetisch – der Algorithmus einer Diabetes-App zur Berechnung des richtigen Insulinspiegels fehlerhaft ist und das Start-up nun mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird? Für Geschädigte bedeutet dies im schlimmsten Fall dass sie keine Erstattung des Schadens erhalten, und für das Start-up bedeutet dies höchstwahrscheinlich das (finanzielle) Aus – unabhängig davon, wie bedeutend die Innovation letztlich ist.

Es muss nicht zwangsläufig zu einem Personenschaden kommen. Ebenso denkbar ist die Verletzung von Datenschutzbestimmungen. Denn was passiert, wenn das Start-up Opfer eines Hackerangriffs wird und personenbezogene oder gar gesundheitsbezogene Daten gestohlen werden? Umso mehr gilt es auch hier, sich vor diesen Risiken zu schützen, beispielsweise durch eine Cyberversicherung, die für den eigenen Schaden, aber auch für den Schaden Dritter aufkommt und außerdem wertwolle Unterstützungsdienstleistungen bietet.
 

Verletzt jemand seine Pflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes, führt das zur Haftung

Neue Technologien und Produkte bringen eben oft neue Risiken mit sich. Die Absicherung fällt nach dem GmbH-Gesetz in die Zuständigkeit der Geschäftsführung. Zwar können in der Regel außenstehende Dritte keine Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführung geltend machen, wenn eine Absicherung der Risiken durch die Geschäftsführung ausgeblieben ist. Im Innenverhältnis kann die Geschäftsführung jedoch sehr wohl in Anspruch genommen werden. Und zwar dann, wenn  diese schuldhaft die Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes verletzt hat. Ist das Einholen einer Zustimmung der Gesellschafter für ihr Handeln oder Unterlassen ausgeblieben, entfällt die Haftung in der Regel nicht und es besteht die Gefahr, dass Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für Schäden, die aus der Pflichtverletzung resultieren, unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
 

Fazit: Vierfach abgesichert

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ein Start-up wird durch den Transfer der wesentlichen Risiken gleich vierfach gesichert. Das junge Unternehmen bleibt im Schadenfall liquide. Das Team und die Geschäftsführung können sich weiter um die qualitative Umsetzung der Produktidee kümmern. Das Investment in ein Start-up wird sicherer, da existenzielle Risiken abgesichert sind. Und zu guter Letzt profitiert die Patientensicherheit, denn eine konsequente und fokussierte Entwicklung bringt qualitativ hochwertigere Produkte hervor, bei denen die Patientenbedürfnisse tatsächlich im Mittelpunkt stehen. In dieser Hinsicht kann Digitalisierung die größte Chance im Gesundheitswesen bieten. Denn wer Probleme der Patienten auf digitalem Weg neu und vereinfacht löst, der stärkt normalerweise auch die Sicherheit der Behandlung.

Fabian Tinkloh
fabian.tinkloh@ecclesia-gruppe.de