Oftmals lassen die Kriminellen schnell von ihrem Vorhaben ab, wenn sie beim Einbruchversuch auf unerwarteten Widerstand von Fenster oder Tür treffen. Je länger der Einstiegsversuch dauert, desto höher ist die Gefahr, entdeckt zu werden. Da Einbruchdiebstähle in der Regel von Gelegenheitstätern verübt werden, die ohne eine große Werkzeugausstattung unterwegs sind, kann mit einfachen technischen Maßnahmen viel verhindert werden.
Mechanische Sicherheitstechnik
Fachbetriebe halten eine Vielzahl an Sicherungsmöglichkeiten für Gebäude bereit, hier eine Auswahl einfacher, aber wirkungsvoller Sicherungsmethoden:
- Sogenannte Pilzkopfzapfen oder Aufschraubsicherungen unterbinden, dass Fenster schnell und unkompliziert aufgehebelt werden können.
- Abschließbare Fenstergriffe verhindern, dass Fenster einfach geöffnet werden, zum Beispiel, indem die Dichtungen mit einem Schraubendreher durchstoßen werden, der dann genutzt wird, um den Griff zu drehen. Eine wirksame Sicherung besteht auf diese Weise außerdem auch gegen Einbrecher, die das Glas einschlagen wollen.
- Verstärkte Türblätter, spezielle Schließbleche, Sicherheitsschlösser und Zusatzsicherungen – auch an Keller und Nebentüren – erschweren es den Tätern, Türen zu öffnen. Innenverschraubte Schutzbeschläge blockieren zum Beispiel den Versuch, den Schließzylinder aus dem Schloss herauszuziehen.
Tipps der Polizei
In ihrer Kampagne „Zuhause sicher“ empfiehlt die Polizei zur Sicherheitstechnik:
- Sicherheitstechnik sollte immer der relevanten DIN-Norm entsprechen.
- Mechanik vor Elektronik: Mechanische Sicherheitstechnik verhindert bis zu 90 Prozent der Einbrüche. Sie ist die Basis der Sicherheit, elektronische Technik sollte darauf gegebenenfalls aufgesattelt werden.
- Lassen Sie die geprüfte Sicherheitstechnik von geschulten Fachhandwerkern einbauen. Denn der beste DIN-geprüfte Einbruchschutz nützt nichts, wenn er falsch eingebaut wurde. Wichtig ist außerdem, dass die Nachrüstung für Fenster und Türen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist.
Organisatorischer Schutz
Neben der baulichen Sicherung von potenziellen Einbruchmöglichkeiten tragen die richtigen Verhaltensweisen erheblich zum Einbruchschutz bei. Sie gehören teilweise zu den sogenannten Obliegenheiten, die Versicherungsnehmer beachten müssen.
Zum organisatorischen Schutz gehört, dass alle Fenster und Türen geschlossen werden, wenn die Betriebszeiten beendet sind. Um den Einbrechern ihr Vorhaben nicht zu erleichtern, müssen Schlüssel von innen aus Schlössern abgezogen werden, sofern die Tür eine Glasfüllung hat.
Baugerüste und ähnliche Vorrichtungen, die einen Einstieg in ein höher gelegenes Stockwerk ermöglichen, müssen unserer Unternehmensgruppe oder der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Zudem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreichend ist.
Und wenn es doch passiert? – Das ist nach einem Einbruch zu tun
- Jeder Einbruch muss der Polizei gemeldet werden.
- Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts am Tatort, fassen Sie nichts an. So ist gewährleistet, dass wichtige Hinweise von der Polizei sichergestellt werden können.
- Machen Sie Fotos vom Zustand des Schadenortes, von den Beschädigungen und den Einbruchspuren, auch wenn die Polizei selbst schon Fotos angefertigt hat.
- Wenn Schlüssel gestohlen wurden, sollten die betroffenen Schlösser der Außentüren umgehend ausgewechselt werden. Transponder oder elektronische Schlüsselkarten sollten sofort gesperrt werden.
- Auch Giro- oder Kreditkarten, Sparbücher und ähnliches lassen Sie bitte sofort sperren! Der Sperr-Notruf ist rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar: in Deutschland gebührenfrei unter 116 116.
- Notmaßnahmen (zum Beispiel Notverglasung, Notreparatur des Türschlosses) können Sie sofort veranlassen.
- Geben Sie der Polizei umgehend eine vollständige Stehlgutliste. Auf dieser führen Sie alle Dinge auf, die bei dem Einbruch gestohlen oder beschädigt worden sind. Beschreiben Sie die gestohlenen Gegenstände so gut wie möglich und teilen Sie die Gerätenummern mit.
- Melden Sie uns den Schaden; dafür übermitteln Sie uns eine Kopie der Stehlgutliste und Ihre Schadenfotos.
- Heben Sie beschädigte Gegenstände so lange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Gegebenenfalls schickt die Versicherung einen Gutachter, um die Schadenhöhe festzustellen.
Bettina Janik
bettina.janik@ecclesia.de
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