Ob bei Festen, Zeltlagern oder anderen Veranstaltungen – das Grillvergnügen darf, wenn es wieder wärmer wird, nicht fehlen. Jana Pottharst, Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen in der Abteilung für Kirchenschäden, erklärt, was beim Umgang mit Grill, Gaskocher, offenem Feuer und Fackeln zu beachten ist, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Häufig soll ein Feuer schnell brennen, und Brandbeschleuniger wie Benzin, Spiritus oder andere leichtentzündliche Flüssigkeiten werden eingesetzt. Insbesondere beim Nachzünden heißer Kohle können hohe Flammen entstehen. Durch solche unbedachten Maßnahmen werden Personen, die in der unmittelbaren Umgebung stehen, gefährdet.

Unglücksfälle entstehen schnell

Folgende Schäden, die unserer Unternehmensgruppe gemeldet wurden, zeigen beispielhaft, dass beim Umgang mit Feuer Vorsicht geboten ist:

  1. Während eines Ferienlagers kommt es beim Nachfüllen eines Spiritusbrenners zu einer Verpuffung des Brennmittels. Durch die Flammen erleidet ein Teilnehmer Verbrennungen zweiten Grades. Beim Löschversuch verletzt sich ein weiterer Teilnehmer. Ursächlich war vermutlich eine Flamme, die noch innerhalb des doppelwandigen Brenners aktiv war, oder der Spiritus entflammte durch Vergasung an dem noch heißen metallischen Brenner.
  2. Auf dem Kirchengelände wird für das Grillen eine Feuerschale aufgestellt. Ein vierjähriges Kind läuft rückwärts dagegen und stürzt. Dabei stützt es sich zunächst mit der Hand an der heißen Feuerschale ab und fällt mit dem Gesäß in die Schale. Die Folge sind schwere Verbrennungen.

Doch nicht nur Personenschäden stellen ein Risiko dar. Übergreifende Flammen führen auch häufig zu hohen Sachschäden. So kann beispielsweise eine Hecke in Flammen aufgehen, wenn der Grill zu nahe daran steht, oder Bäume fangen infolge von Funkenflug an zu brennen. Wenn Flammen auf umliegende Gebäude übergreifen, entstehen schnell Schäden im höheren fünfstelligen Bereich.

Tipps, um Personen- und Sachschäden frühzeitig zu verhindern

  • Bei der Verwendung von Gas-Kochgeräten sollten die Teilnehmenden unbedingt mit den Eigenschaften vertraut gemacht und über die Gefahren belehrt werden.
  • Der Grill muss einen festen Stand und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen haben.
  • Es ist empfehlenswert, neben der Grillstelle Löschmittel – zum Beispiel volle Wassereimer – bereitzustellen.
  • Um das Feuer kontrolliert zu entfachen, sollten nur feste, pastöse oder schwerflüchtige Grillanzünder verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass diese sicherheitsgeprüft sind.
  • Auf Brandbeschleuniger ist gänzlich zu verzichten.

Gerichtsurteile

Die Rechtsprechung unterstreicht diese Empfehlungen. Nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Bonn vom 26. Oktober 2018 verletzte der Beklagte seine Verkehrssicherungspflicht, als er einen flüssigen Grillanzünder auf die bereits angezündete Grillkohle spritzte, wodurch es zu einer Stichflamme und Verpuffung kam (AZ: 2 O 20/18). Auch das LG Coburg stellte mit seinem Urteil vom 15. Januar 2003 fest, dass Spiritus beim Grillen eine Gefahr für Leib und Leben ist (AZ: 13 O 471/02).

Wenn es zum Schaden kommt

Sofern trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch ein Schaden eintritt, schützt eine Haftpflichtversicherung vor privatrechtlichen Ansprüchen Dritter. Schwere Verletzungen sind häufig mit hohen Schmerzensgeldforderungen verbunden. Durch die meist langwierigen, teils Jahre andauernden Heilbehandlungen entstehen in der Regel auch Regressansprüche der Krankenkassen.

Sind Kinder beteiligt, ist die Frage zu klären, ob der Aufsichtspflicht nachgekommen wurde. Beim Einsatz von Grill, Gaskocher oder offenem Feuer sind die Aufsichtspflichtigen besonders gefordert.

Die finanziellen Folgen für verletzte Personen können ergänzend durch eine Unfallversicherung abgesichert werden. Für Brandschäden an Gebäuden oder Inventar besteht in der Regel Absicherung über Sachdeckungen (Gebäude/Hausrat/Inventar). Regressforderungen des Sachversicherers sind möglich.

Jana Pottharst
​​​​​​​jana.pottharst@ecclesia-gruppe.de​​​​​​​