Immer mehr E-Autos sind auf den Straßen zu sehen, besonders in den Großstädten. 2022 waren 2,6 Prozent der Fahrzeuge in Deutschland Stromer, somit sind laut Kraftfahrt-Bundesamt über 618.500 Pkw mit reinem Elektroantrieb angemeldet. Auch die Kunden unserer ­Unternehmensgruppe interessieren sich zunehmend für die umweltschonende Fortbewegungsvariante. Monique Wanjek aus dem Bereich Kfz-Schaden erklärt, welche Vorteile die Nutzung von E-Fahrzeugen hat, aber auch, welche Gefahren und dementsprechende Schäden es gibt.

Unfall-Risiko

„Derzeit werden die meisten E-Fahrzeuge in Großstädten gefahren“, sagt die Expertin. Folglich passieren dort auch häufiger Unfälle mit diesen Autos. Eine Statistik der Axa-Versicherung zeigt, dass mit E-Fahrzeugen 50 Prozent mehr Unfälle passieren als mit Autos mit Verbrennungsmotoren. Ein Grund dafür ist das „Overtapping“. Das passiert bei Fahrzeugen mit einem hohen Drehmoment. Das Pedal wird nur leicht angetippt und das Auto schießt schnell nach vorne. Die Fahrerin oder der Fahrer verliert dann die Kontrolle.

Besonders die leistungsstarken Fahrzeuge sind in Kollisionen involviert. „Das schlägt sich auch bei den Reparaturkosten nieder“, so die Expertin. Die E-Fahrzeuge sind generell teurer und dementsprechend sind die Reparaturkosten höher. Ein Grund hierfür ist, dass zurzeit noch wenige E-Fahrzeuge im Vergleich zu den Verbrennern auf den Straßen unterwegs sind. Die Situation wird sich erst ändern, wenn mehr Personen auf ein Elektroauto umsteigen. „Bereits jetzt sind die Wartungskosten bei einem E-Fahrzeug geringer, denn das Auto hat ja zum Beispiel keinen Auspuff oder keine Zündkerzen“, sagt die Versicherungsfachwirtin.

Elektroautos haben aufgrund ihrer ­Konstruktion ein höheres Gewicht als Verbrenner. Die Batterien sind deutlich schwerer. „Kommt es zu einer Kollision, dann sind die Insassen eines E-Autos gut geschützt, denn die schweren Autos bieten eine höhere Eigensicherheit“, ­berichtet Monique Wanjek. Durch die Masse werden allerdings die Unfallgegner stärker in Mitleidenschaft gezogen. Denn das leichtere Fahrzeug ist bei einer Kollision deutlich im Nachteil, da die Energiebelastung größer ist als bei einem schweren Fahrzeug. „Das zieht die Schadenquote nach oben. Die Kunden müssen sich somit Gedanken über einen ausreichenden Versicherungsschutz machen“, sagt die Kfz-Versicherungsexpertin. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch diese werden die Unfallgegner, also die Schäden an fremden Fahrzeugen oder auch an Gebäuden und Personen, entschädigt. Die Teilkaskover­sicherung übernimmt Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. „Meistens reicht diese allerdings nicht aus“, sagt die Versicherungsfachwirtin und empfiehlt eine Vollkaskoversicherung. Diese deckt nach einem selbstverschuldeten Unfall auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
 

Was ist besonders an E-Fahrzeugen?

„Die Fahrerinnen und Fahrer müssen durch den Antrieb mit der Lithium-Ionen-Batterie ihre Fahrweisen anpassen, denn es passieren durch Overtapping sehr viele Kaskoschäden“, berichtet die Expertin. Viele Personen fahren beim Anfahren gegen einen Poller oder eine Hauswand, da sie unbeabsichtigt zu schnell beschleunigen. „Der Widerstand beim Antippen des Strompedals kann allerdings manuell eingestellt ­werden“, sagt Monique Wanjek.

Ebenso sollten die Lenkerinnen und Lenker den Unterboden schonen und durch ihre Fahrweise nicht beschädigen. Das bedeutet: Vorsicht beim Überfahren von Straßeninseln oder anderen Erhöhungen wie den Rondellen in kleinen Kreisverkehren. Die Antriebsbatterie ist zwar zusätzlich geschützt, dennoch gibt es Schwachstellen.

Kommt es zu einem Unfall, muss immer zuerst die Batterie stromlos gemacht werden. In der Gefährdungsbeurteilung bei Bränden gibt es aber entgegen landläufiger Meinung keine Unterschiede zwischen Fahrzeugen mit Verbrennermotor und Stromern. „Wichtig zu wissen ist, dass nach einem Brandschaden an einem E-Fahrzeug einige Besonderheiten zu beachten sind. Hierzu zählt bei bestimmten ­Konstellationen eine vorgeschriebene ­Quarantänezeit“, sagt Monique Wanjek. Denn bei einem Totalschaden kann es zu Unstimmigkeiten bei der Regulierung kommen, sofern das Fahrzeug und der Akku wirtschaftlich voneinander getrennt betrachtet werden müssen. Dies ist immer der Fall, wenn der Akku separat gemietet oder geleast wurde. Technische Fehler, wie Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers, und Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung am Akku sind jedoch nicht versichert.

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