Immer wieder kommt es zum Verlust des Kennzeichens. In Deutschland werden nach Angaben des ADAC jährlich rund 160.000 Nummernschilder gestohlen. Aber nicht nur ein Diebstahl führt zum Verlust, sondern auch eine Beschädigung. Wenn die Fahrbahn dann auch noch holprig ist, kann das Schild unbemerkt aus der Halterung fallen. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer merkt dies häufig erst viel später. Beide Situationen sind für die Betroffenen sehr ärgerlich. Schnelles Handeln ist gefragt. Hier die wichtigsten Schritte.

Verlust der Polizei melden

Wer zu seinem Fahrzeug kommt und merkt, dass das Kennzeichen nicht mehr da ist, der sollte möglichst schnell handeln. Daniela Adrian aus der Abteilung Kfz-Schaden rät: „Betroffene sollten den Diebstahl umgehend der Polizei melden und zur Anzeige bringen.“ Denn zum einen sei das Fahren ohne Nummernschild nicht erlaubt, zum anderen könnten mit dem verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen Straftaten begangen werden, und das könne zu Ärger führen, wenn die Verlustmeldung nicht unverzüglich bei der Polizei eingegangen sei. Die Beamten erstellen dann eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige. „Diese benötigen die Geschädigten für die Beantragung eines neuen Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde“, erläutert die Expertin.

Papiere für die Zulassungsbehörde

Für den Termin beim Straßenverkehrsamt benötigt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter einige Unterlagen: Zunächst einmal einen Personalausweis oder einen Reisepass, um sich auszuweisen. Gehört das Kfz einer Firma, einem Verein oder einer sonstigen juristischen Person, dann sollte die beauftragte Person eine Gewerbeanmeldung oder einen Handels- oder Vereinsregisterauszug vorlegen. Zudem ist eine unterschriebene Vollmacht und eine Kopie des Ausweises der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers erforderlich. Ferner werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie – falls noch vorhanden – das zweite Kennzeichen benötigt.

Neues Kennzeichen, geänderte Fahrzeugpapiere

„Bei einem Verlust des Nummernschildes wird die Buchstaben-Zahlen-Kombination aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt“, sagt Daniela Adrian. Denn häufig missbrauchen Diebe diese für Straftaten wie Spritdiebstahl oder den Transfer von gestohlenen Fahrzeugen. Die Betroffenen erhalten ein neues Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere werden umgeschrieben.

Versicherung informieren

Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter sollten, nachdem der Verlust des Kennzeichens bei Entwendung angezeigt wurde, den Versicherungsmakler oder die Versicherung informieren. „In der Regel sind die Kosten für die Zulassung nicht erstattungsfähig. Dies muss im Schadenfall explizit vom Versicherer geprüft werden“, sagt Daniela Adrian. 

Sprechen Sie gerne unsere Mitarbeitenden der Kfz-Schadenabteilung an. Die prüfen für Sie die AGB und halten Rücksprache mit dem Versicherer.

Tipp: Schutz vor Kennzeichen-Diebstahl

Einen kompletten Schutz vor dem Verlust des Nummernschildes gibt es nicht. Jedoch können die Kennzeichen mit speziellen Schrauben an der Halterung fixiert werden. Dadurch wird der Diebstahl erschwert, denn die Diebe können das Schild nicht einfach aus der Halterung herausbrechen.

Checkliste: Unterlagen für die Beantragung eines neuen Kennzeichens

– Personalausweis oder Reisepass
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
– Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
– Polizeiliche Anzeigenbestätigung
– Das zweite Kennzeichen, falls vorhanden
– Gewerbeanmeldung oder einen Handels- oder Vereinsregisterauszug
– Unterschriebene Vollmacht und Kopie des Ausweises der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers