Wer sich ehrenamtlich in einer Kirchengemeinde engagiert, denkt kaum darüber nach, welche Risiken bestehen und ob seine Tätigkeit ausreichend versichert ist. Aber ist das vielleicht zu blauäugig? „In der Regel nicht, dennoch empfiehlt es sich, den persönlichen Versicherungsschutz während des ehrenamtlichen Engagements in Erfahrung zu bringen“, sagt Jan Henning Engbert. Der Experte gibt Auskunft, wie die Risiko-Abdeckung im Ehrenamt geregelt ist.

Den Versicherungsschutz organisieren die Bistümer und Landeskirchen in Deutschland in den meisten Fällen über Sammelversicherungsverträge. So sind alle Personen – Hauptamtliche, Nebenamtliche und eben auch die Ehrenamtlichen – in ihrem kirchlichen Engagement abgesichert. Jan Henning Engbert kennt die Materie genau. Als langjähriger Kundenbetreuer im Innen- und Außendienst unserer Unternehmensgruppe und jetzt stellvertretender Leiter des Sachgebiets „Kirche“ berät er seit Jahren die kirchlichen Gliederungen, wie der Versicherungsschutz dem jeweiligen Risiko entsprechend am besten gestaltet wird.
 

Aus eigener Tasche bezahlen?

Das wichtigste Element, so Engbert, ist die Haftpflichtversicherung. Darin sind Schäden versichert, die eine versicherte Person schuldhaft gegenüber einem Dritten verursacht. Schwerpunkt bildet die Absicherung gegen Sach- und Personenschäden. Wer also beispielsweise bei einer Kinder- oder Jugendfreizeit mitarbeitet, muss sich nicht darum sorgen, dass er einen Schaden womöglich aus eigener Tasche begleichen muss. Die Kirchengemeinde ist dagegen versichert. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz jeder Haftpflichtdeckung: Es muss eine dritte Person geschädigt worden sein, Eigenschäden stehen nicht unter Versicherungsschutz.
 

Gremienarbeit wird nicht bestraft

Neben den Aufgaben, die vor allem zeitintensiv sind, gibt es in einer Gemeinde ehrenamtliche Tätigkeiten, die zudem mit großer Verantwortung verbunden sind. Wer zum Beispiel im Kirchenvorstand oder im Gemeindekirchenrat mitarbeitet, der fasst auch schon mal größere Beschlüsse über Finanzen. Jan Henning Engbert: „Gelegentlich stellt sich die eine oder andere Entscheidung im Nachhinein als nicht so sinnvoll heraus. Da können leicht hohe Vermögensschäden entstehen.“

Ganz klassisch ist das bei mancher Baumaßnahme der Fall, schildert der Versicherungsfachmann aus seiner Erfahrung. Da gibt es zum Beispiel Maßnahmen, für die eine Kirchengemeinde eine öffentliche Förderung beantragt hat. Wenn aber im Laufe des Baufortschritts die festgelegten Förderkriterien nicht mehr eingehalten werden, und zwar als Folge einer Entscheidung des Kirchenvorstands, dann gibt es das Fördergeld nicht mehr. „Dann ist ,Holland in Not', denn wer bezahlt jetzt die Rechnungen, für die die Fördersumme eingeplant war?“ Oder eine Gemeinde beabsichtigt, für ihr Gemeindehaus 50 neue Stühle zu ordern, die extra angefertigt werden, bestellt aber versehentlich 500 und erhält mit deren Lieferung eine entsprechende Rechnung. Wer haftet für diesen Schaden?

Auch in solchen Fällen müsste kein Mitglied des Gemeindekirchenrats oder des Kirchenvorstands sein eigenes Portemonnaie zücken, beruhigt Engbert. „Vermögenseigenschäden und Vermögensdrittschäden lassen sich über Versicherungspolicen umfänglich absichern. Auch persönliche Haftungsrisiken können über solche Policen abgesichert werden."
 

Mit dem Privatauto unterwegs

Häufig kommt es vor, dass Ehrenamtliche ihr eigenes Auto für das Ehrenamt einsetzen: Da werden kleine Besorgungen erledigt oder Kinder transportiert, man fährt damit zur Kirchenvorstandssitzung oder versorgt Bedürftige mit Lebensmitteln. Hin und wieder passiert ein Unfall. Hier greift die sogenannte Dienstreise-Fahrzeugversicherung, die Kirchen über Sammelverträge abschließen können. Darüber sind Schäden an privateigenen Fahrzeugen versichert, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. „Das muss sein, sonst würde sich ja niemand mehr engagieren“, bestätigt Jan Henning Engbert den Sinn dieser Versicherung.
 

Ab ins Krankenhaus

Wer schon mal mit einer Senioren- oder Kindergruppe unterwegs war, hat es erlebt: Jemand von den Teilnehmenden muss ins Krankenhaus. Zückt die Person dann ihre eigene Versichertenkarte oder gilt eine andere Regelung? „Grundsätzlich“, sagt der Versicherungsexperte Engbert, „läuft das in dem Fall so ab, wie man das von zu Hause kennt, sprich, die Krankenkassenkarte des Betroffenen kommt zum Einsatz. Muss jemand von den Mitarbeitenden ins Krankenhaus, tritt die Berufsgenossenschaft für die Begleichung der Kosten ein.“ Die Freizeitleitung muss also vor Reiseantritt die Angaben zum Krankenversicherungsschutz nicht prüfen.
 

Alles geregelt – auch im Ausland?

„Als Ehrenamtlicher kann ich also unbekümmert mitwirken, denn grundsätzlich ist alles, was im kirchlichen Auftrag stattfindet, versichert“, bringt Jan Henning Engbert die Sache auf einen kurzen Nenner. Anders sieht es aus, wenn eine Reise mit Jugendlichen oder Kindern, mit Familien oder Senioren ins Ausland führt. Um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, sollte sich die ehrenamtliche oder hauptamtliche Reiseleitung vor der Reise um ergänzenden Versicherungsschutz für die Gruppe kümmern. Es empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Immerhin: Weltweit gilt die Haftpflichtversicherung einer Gemeinde. Schäden, die durch ein schuldhaftes Tun oder Unterlassen verursacht werden, sind bis zum Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit abgedeckt. Das zu wissen entspannt.
 

Noch auf dem neuesten Stand?

Die Haftungsrisiken verändern sich, weiß Versicherungsexperte Engbert. Das kann auch Ehrenamtliche betreffen, die in Gremien verantwortlich mitarbeiten. Wenn neue Gesetzesvorgaben kommen, zum Beispiel die geplante Umsatzsteuer für Kirche, muss der Kirchenvorstand bestehende Arbeitsabläufe sorgfältig prüfen und womöglich anders gestalten. Hierdurch können neue Risiken entstehen. „Genau darum benötigen die Gemeinden und anderen kirchlichen Gliederungen guten und umfassenden Versicherungsschutz“, sagt Jan Henning Engbert. „Gemeinden, die wissen möchten, ob ihr Versicherungsschutz noch immer passt, wenden sich am besten an ihre Ansprechpersonen bei uns im Haus.“ – Damit Ehrenamt auch weiterhin unbekümmert stattfinden kann.
 

Antje Borchers
antje.borchers@ecclesia.de