Tannenduft und Kerzenschein: In der besinnlichen Advents- und Weihnachtszeit kommt es besonders häufig zu Bränden. Für die Versicherer stellt sich oft die Frage, ob der Schaden womöglich grob fahrlässig verursacht wurde – das hätte eine Gefährdung des Versicherungsschutzes zur Folge. Ina Stapperfenne aus unserem Unternehmensbereich Schaden gibt Hinweise zur Vermeidung von Bränden durch Kerzen.

Die geltende Rechtsprechung geht von folgender Grundregel bei brennenden Kerzen aus: Eine erwachsene Person im wachen Zustand muss sich stets im Raum mit den Kerzen aufhalten – sie muss diese aber nicht ununterbrochen im Blick behalten.

Das Aufstellen der Kerzen will ebenfalls bedacht sein. Stehen diese in einem schnell brennbaren Umfeld, wie beispielsweise in einem Adventskranz mit Dekoration und Stoffen oder trockenen Zweigen? Dann sollte in jedem Fall ein „wachsames Auge“ in der Nähe sein, wenn die Kerzen entflammt sind. Ebenso ist es ratsam, beim Dekorieren die Kerzen mit Abstand zu leicht brennbaren Materialien anzuordnen.

Hin und wieder kann es dazu kommen, dass die brennende Lichtquelle in Vergessenheit gerät. Zum Beispiel, wenn ein Kind weint und beruhigt werden muss. Solch ein „Augenblicksversagen“ wird in der Regel nicht als grob fahrlässig gewertet. Lenkt ein eingehender Anruf die Aufmerksamkeit ab und man verlässt das Zimmer, wird dies in der Regel nur als leichte Fahrlässigkeit eingestuft. Wer jedoch das Zimmer oder die Wohnung verlässt, um eine kurze Besorgung zu erledigen – und dabei bewusst die Kerzen nicht löscht –, handelt grob fahrlässig.

Grundsätzlich sollte im Umgang mit offenem Feuer immer die Brandverhütung an erster Stelle stehen. Und dies nicht nur, um Sachschäden und damit eine Belastung des Versicherungsvertrages zu vermeiden, sondern vor allem, um Personen vor möglicherweise schweren Verletzungen zu schützen.

Falls Sie Fragen zur Brandgefahr oder zu Ihrem Versicherungsschutz haben, steht Ihnen unser Unternehmensbereich Schaden gern zur Verfügung.

Ina Stapperfenne
ina.stapperfenne@ecclesia.de​​​​​​​