Obwohl die Versicherungsunternehmen für die Sparte Haftpflicht – insbesondere bei der Langzeitabwicklung von Personenschäden – die Inflationsentwicklung mit Sorge beobachten, bleiben in diesem Jahr Bestandssanierungen aus.

Allerdings führt die Inflationsentwicklung im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung von exponierten Heilwesenrisiken (wie zum Beispiel Kran­kenhäuser mit Geburtshilfe, Orthopädie oder Neurochirurgie) zu einer Nachfrage nach höheren Versicherungssummen beziehungsweise Versicherungsprogrammen mit größerer Gesamtdeckungsstrecke.

Darüber hinaus wird die AHB-Anpassung1 von der überwiegenden Anzahl der Versicherer umgesetzt.

Der Trend zu Eigentragungsmodellen in der Heilwesenhaftpflicht setzt sich trotz oder gerade wegen der Strukturreformen im Krankenhausbereich fort. Das Versicherungsfallprinzip „claims made“ ist zwar im Markt etabliert, bildet jedoch noch die deutliche Minderheit der Versicherungskonzepte für Betriebshaftpflichtkonzepte für die Kunden der Sozialwirtschaft, des Gesundheitswesens und der Kirchen in Deutschland. 

Die ruhige Marktphase haben wir dazu genutzt, um die den Verträgen zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen anzupassen. Durch unsere hohe Fachkompetenz und die hervorragende Marktposition der Ecclesia Gruppe konnten wir die Ausgestaltung des Leistungsversprechens der Versicherer optimieren und die zukünftigen Anforderungen definieren, damit diese auch zukünftig an die betriebsüblichen Tätigkeiten unserer Kunden ausgerichtet sind. Mit den Modulen „Digitalisierungs- und Datenrisiken“ sowie „Produkthaftungsrisiken“ werden auch neue betriebliche Betätigungen optimal abgesichert.


Ziffer 15 AHB sieht die Möglichkeit einer Beitragsangleichung des Versicherers unter den genannten Voraussetzungen vor. Ausgenommen bleiben sogenannte Umsatztarife.