Das zertifizierte Fahrtraining der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH bietet Fahrerinnen und Fahrern von Pkw, Transportern, Kleinbussen und Lkw eine praxisnahe Unterstützung für alltägliche Fahrsituationen. Auch während der COVID-19-Pandemie führt die GRB dieses Training durch. Neu ist, dass es nun auch in Kleingruppen absolviert werden kann. Ann-Cathrin Ohm aus der Unternehmenskommunikation stellt das Training und die Neuerungen vor. 

Das GRB-Fahrtraining, das speziell für Unternehmen der Sozialwirtschaft und des Gesundheitswesens entwickelt wurde, ist an feste Rahmenbedingungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geknüpft. Es dauert sieben bis acht Stunden in einer Gesamtgruppe von acht bis zehn Teilnehmenden. Sie erhalten in den Trainings Tipps, um vorausschauend zu fahren, für Gefahrenquellen sensibilisiert zu werden und die alltäglichen Probleme im Straßenverkehr sicher zu meistern. Dieses Wissen soll auch während der derzeitigen Pandemie weitergegeben werden.

Neue Regelungen mit der Berufsgenossenschaft

„Viele unserer Mandanten waren aufgrund von Engpässen im Kollegium oft nicht in der Lage, die festen Rahmenbedingungen der BGW zu erfüllen“, sagt Melanie Jäger aus der Abteilung für Kfz-Versicherungen in unserer Unternehmensgruppe. Deswegen hat die GRB in Zusammenarbeit mit der BGW Neuerungen erwirken können. „Die BGW, in der 80 Prozent unserer Mandanten aus unseren Geschäftsfeldern Sozialwirtschaft und Gesundheitswesen Mitglied sind, hat uns die Freigabe erteilt, dass wir zukünftig auch in kleineren Teams die bekannten Fahrtrainings durchführen können“, berichtet Melanie Jäger.

Die Vorteile kleiner Gruppen

„Das Training in Kleingruppen ist leichter organisierbar“, sagt Melanie Jäger. Zudem müssen die Kunden nur noch wenige Mitarbeitende gleichzeitig für einen begrenzten Zeitraum aus der operativen Tätigkeit freistellen. Ein kleineres Trainingsteam kann auch den Lernerfolg positiv beeinflussen. Die Expertin betont: „Dank der neuen Regelungen können wir die Fahrübungen und Trainingsinhalte individuell auf die Bedürfnisse des Kunden anpassen – und das unter Einhaltung der COVID-19-Abstands- und Hygieneregeln.“ Aufgrund der aktuellen Situation wird die theoretische Einweisung zu Trainingsbeginn erheblich verkürzt und situativ durch Instruktionen vor den einzelnen Fahrübungen ergänzt.

Sicher im Straßenverkehr

In Theorie und Praxis lernen die Fahrerinnen und Fahrer, wie sich Unfälle vermeiden lassen. Das Fahrtraining enthält vielfältige Trainingsinhalte unter realen Bedingungen. Neben den klassischen Themen wie dem richtigen und wirtschaftlichen Autofahren kann es auch um die Beförderung von Menschen mit Handicap und um Ladungssicherung gehen. Die GRB bietet ferner ein spezielles Training für E-Fahrzeuge an. „Unsere Kunden profitieren von der zertifizierten und praxisorientierten Ausbildung bei ihnen vor Ort. Ihre Mitarbeitenden können das Gelernte unmittelbar auf vertrautem Terrain anwenden und einüben. Sie erhalten dadurch mehr Sicherheit, und Unfälle können vermieden werden. Das verringert Kosten“, fasst Melanie Jäger zusammen.

Einfache Voraussetzungen

Für das GRB-Fahrtraining sollten ein gepflasterter oder geteerter Platz in der Größe von 25 x 40 Metern genutzt werden können und ein bis zwei Fahrzeuge für die Fahrübungen vorhanden sein. Diese finden im sogenannten Langsamfahrbereich statt. Besonders üben die Teilnehmenden das optimale Parken und Rangieren von Fahrzeugen, um die üblichen Bagatellschäden zu vermeiden. „Das Fahrtraining ist kein Schleuderkurs für rasante Fahrakrobaten. Es kommt zu keiner erhöhten Lärmbelästigung durch aufheulende Motoren oder quietschende Reifen“, sagt die Expertin.


Möchten Sie ein GRB-Fahrtraining in Ihrer Einrichtung durchführen? Dann nehmen Sie Kontakt zu Melanie Jäger auf: melanie.jaeger@ecclesia.de

Ann-Cathrin Ohm
ann-cathrin.ohm@ecclesia.de

Neu im Angebot:
Fahrtraining in Kleingruppen

Alternativ zum Training in der Gesamtgruppe bietet die GRB zwei Möglichkeiten an, um die Schulung in Kleingruppen zu organisieren. Zum einen kann der Trainingstag aufgeteilt werden in vier Sequenzen zu je zwei Stunden Trainingsdauer mit jeweils zwei Teilnehmenden. Das entspricht einer Trainingsdauer von acht Stunden bei maximal acht Teilnehmenden. Das zweite Angebot umfasst die Aufteilung des Trainingstags in zwei Sequenzen zu vier Stunden Trainingsdauer (vor- und nachmittags) mit jeweils maximal vier bis fünf Teilnehmenden. Das entspricht einer Trainingsdauer von acht Stunden bei acht bis zehn Teilnehmenden. Die Abrechnung erfolgt immer komplett pro Trainingstag, unabhängig davon, wie viele Trainingssequenzen tatsächlich stattgefunden haben. Die Abwicklung der Abrechnung mit der BGW übernimmt die GRB für die Trainingskunden.