Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes ist unterwegs zu einer Patientin. Da nimmt ihr eine andere Pkw-Fahrerin die Vorfahrt. Es kracht, das Fahrzeug des Pflegedienstes ist nicht mehr fahrbereit. Die Schuldfrage ist eindeutig, der Unfallgegner trägt die Verantwortung.
Was ist nun zu tun? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden? Dies sind zwei der zahlreichen Fragen, die sich Fuhrparkverantwortliche in dieser Situation stellen. Die Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners erfordert im Flottenmanagement aber einen zusätzlichen zeitlichen, personellen und organisatorischen Aufwand. Darüber hinaus ist das dafür erforderliche Fachwissen oft nicht vorhanden.
Ansprüche werden häufig nicht geltend gemacht
Das führt dazu, dass viele unserer Kunden bei der Abwicklung eines Schadens meist hohe finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Die Reparatur wird schnellstmöglich veranlasst, damit das Fahrzeug wieder in den laufenden Betrieb eingeplant werden kann und kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Das Motto: Hauptsache, das Auto läuft wieder.
Dabei stehen einem Geschädigten grundsätzlich neben den reinen Reparaturkosten eine Vielzahl an Nebenansprüchen zu. Hierzu zählen bei einem reinen Blechschaden in der Regel eine Kostenpauschale, Sachverständigengebühren, Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten, Mietwagenkosten und auch eine Wertminderung. Letztere kann aber nur durch eine entsprechende Kalkulation eines Sachverständigen ermittelt werden und fließt gegebenenfalls der Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Fahrzeugs zu.
Eine geltend gemachte Wertminderung mindert den Zahlbetrag am Ende der Leasinglaufzeit, da sie direkt in den laufenden Vertrag einfließt. Für einen Fuhrpark, der überwiegend aus Leasingfahrzeugen besteht, ist diese Thematik schnell essentiell. Es ist daher erschreckend, dass der überwiegende Teil der von uns betreuten Kunden diese Chance auf Erhaltung des Vermögens und Minderung der finanziellen Last aus Kapazitäts- und fachlichen Gründen derart außer Acht lassen muss.
Anwalt muss Forderungen vertreten
Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt es nicht zu, dass wir als Versicherungsmakler selbst für unsere Mandanten Ersatzansprüche beim jeweiligen Unfallgegner geltend machen. Das dürfen nur Anwälte. Gleichwohl gibt es eine Möglichkeit, unseren Auftrag, das Vermögen unserer Kunden bestmöglich zu schützen, auch an dieser Stelle zu erfüllen – mit einem geeigneten Partner an unserer Seite. Die ETL Kanzlei Voigt ist einer dieser passenden Partner. Sie ist deutschlandweit an mehr als 25 Standorten mit insgesamt 300 Mitarbeitenden vertreten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwalts-Gesellschaft liegt im Verkehrsrecht und bei allen weiteren Themen, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehen. Die bundesweite, dezentrale Präsenz und das große technische und fachliche Know-how waren ausschlaggebend für die Kooperation mit der ETL Kanzlei Voigt.
Unbürokratische Hilfe
Jeder Kunde unserer Unternehmensgruppe, der die Dienstleistung der ETL Kanzlei Voigt künftig in Anspruch nehmen will, erhält von uns eine Telefonnummer der Kanzlei, die nur für die Kunden unserer Unternehmensgruppe hinterlegt wurde. Wählt der Kunde die Nummer, wird er in diejenige Kanzlei verbunden, die die nächstgelegene Niederlassung zu seinem Standort ist.
Im Anschluss werden die Kunden als Neukunden in das System der Kanzlei implementiert und erhalten ein entsprechendes Einwilligungsformular zur Mandatsvergabe. Gleichzeitig erhält der Kunde auf Wunsch Zugang zu der eigenen digitalen Akte. Darin lässt sich jederzeit der aktuelle Verfahrensstand einsehen, und Dokumente zu der jeweiligen Akte lassen sich hochladen.
Im Regelfall ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung für unsere Kunden kostenfrei. Sofern es bei einem Kfz-Haftpflichtschaden zu einer Haftungsteilung kommt, erhält unsere Kfz-Schadenabteilung die vollständigen Unterlagen zur Prüfung und Anfrage einer Abrechnung des Differenzbetrages über die Kaskoversicherung. Für die Geltendmachung der restlichen Ansprüche beim Kaskoversicherer fallen für den Kunden selbstverständlich keine gesonderten Kosten an.
Sara Möller
sara.moeller@ecclesia.de
Lukas Wapelhorst
lukas.wapelhorst@ecclesia.de
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