Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall geht, verschenken Unternehmen oft bares Geld. Denn am Wichtigsten ist ihnen, dass der betroffene Wagen schnell wieder rollt, andere berechtigte Forderungen werden hinten angestellt. Die Schadenspezialisten unserer Unternehmensgruppe begleiten die Kunden zwar bei der Schadenabwicklung, aber Ansprüche gegen den Unfallgegner dürfen nur Anwälte im Auftrag ihrer Mandanten geltend machen. Eine Partnerschaft unserer Unternehmensgruppe mit der bundesweit tätigen ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH hilft unseren Kunden künftig, ihre Rechte einfacher durchzusetzen. Sara Möller und Lukas Wapelhorst aus unserer Kfz-Schadenabteilung informieren über die Hintergründe.

Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes ist unterwegs zu einer Patientin. Da nimmt ihr eine andere Pkw-Fahrerin die Vorfahrt. Es kracht, das Fahrzeug des Pflegedienstes ist nicht mehr fahrbereit. Die Schuldfrage ist eindeutig, der Unfallgegner trägt die Verantwortung.

Was ist nun zu tun? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden? Dies sind zwei der zahlreichen Fragen, die sich Fuhrparkverantwortliche in dieser Situation stellen. Die Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners erfordert im Flottenmanagement aber einen zusätzlichen zeitlichen, personellen und organisatorischen Aufwand. Darüber hinaus ist das dafür erforderliche Fachwissen oft nicht vorhanden.

Ansprüche werden häufig nicht geltend gemacht

Das führt dazu, dass viele unserer Kunden bei der Abwicklung eines Schadens meist hohe finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Die Reparatur wird schnellstmöglich veranlasst, damit das Fahrzeug wieder in den laufenden Betrieb eingeplant werden kann und kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Das Motto: Hauptsache, das Auto läuft wieder.

Dabei stehen einem Geschädigten grundsätzlich neben den reinen Reparaturkosten eine Vielzahl an Nebenansprüchen zu. Hierzu zählen bei einem reinen Blechschaden in der Regel eine Kostenpauschale, Sachverständigengebühren, Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten, Mietwagenkosten und auch eine Wertminderung. Letztere kann aber nur durch eine entsprechende Kalkulation eines Sachverständigen ermittelt werden und fließt gegebenenfalls der Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Fahrzeugs zu.

Eine geltend gemachte Wertminderung mindert den Zahlbetrag am Ende der Leasinglaufzeit, da sie direkt in den laufenden Vertrag einfließt. Für einen Fuhrpark, der überwiegend aus Leasingfahrzeugen besteht, ist diese Thematik schnell essentiell. Es ist daher erschreckend, dass der überwiegende Teil der von uns betreuten Kunden diese Chance auf Erhaltung des Vermögens und Minderung der finanziellen Last aus Kapazitäts- und fachlichen Gründen derart außer Acht lassen muss.

Anwalt muss Forderungen vertreten

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt es nicht zu, dass wir als Versicherungsmakler selbst für unsere Mandanten Ersatzansprüche beim jeweiligen Unfallgegner geltend machen. Das dürfen nur Anwälte. Gleichwohl gibt es eine Möglichkeit, unseren Auftrag, das Vermögen unserer Kunden bestmöglich zu schützen, auch an dieser Stelle zu erfüllen – mit einem geeigneten Partner an unserer Seite. Die ETL Kanzlei Voigt ist einer dieser passenden Partner. Sie ist deutschlandweit an mehr als 25 Standorten mit insgesamt 300 Mitarbeitenden vertreten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwalts-Gesellschaft liegt im Verkehrsrecht und bei allen weiteren Themen, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehen. Die bundesweite, dezentrale Präsenz und das große technische und fachliche Know-how waren ausschlaggebend für die Kooperation mit der ETL Kanzlei Voigt.

Unbürokratische Hilfe

Jeder Kunde unserer Unternehmensgruppe, der die Dienstleistung der ETL Kanzlei Voigt künftig in Anspruch nehmen will, erhält von uns eine Telefonnummer der Kanzlei, die nur für die Kunden unserer Unternehmensgruppe hinterlegt wurde. Wählt der Kunde die Nummer, wird er in diejenige Kanzlei verbunden, die die nächstgelegene Niederlassung zu seinem Standort ist.

Im Anschluss werden die Kunden als Neukunden in das System der Kanzlei implementiert und erhalten ein entsprechendes Einwilligungsformular zur Mandatsvergabe. Gleichzeitig erhält der Kunde auf Wunsch Zugang zu der eigenen digitalen Akte. Darin lässt sich jederzeit der aktuelle Verfahrensstand einsehen, und Dokumente zu der jeweiligen Akte lassen sich hochladen.

Im Regelfall ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung für unsere Kunden kostenfrei. Sofern es bei einem Kfz-Haftpflichtschaden zu einer Haftungsteilung kommt, erhält unsere Kfz-Schadenabteilung die vollständigen Unterlagen zur Prüfung und Anfrage einer Abrechnung des Differenzbetrages über die Kaskoversicherung. Für die Geltendmachung der restlichen Ansprüche beim Kaskoversicherer fallen für den Kunden selbstverständlich keine gesonderten Kosten an.

Sara Möller
​​​​​​​sara.moeller@ecclesia.de

Lukas Wapelhorst
lukas.wapelhorst@ecclesia.de​​​​​​​

Die ETL Kanzlei Voigt

Die ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH wird von Henning Hamann geführt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit mehr als 45 Jahren befindet sich das Unternehmen auf stetem Wachstumskurs. Die Verkehrsrechtsexperten beraten und vertreten an deutschlandweit 27 Standorten bei allen Rechtsfragen rund um Auto und Straßenverkehr jährlich zehntausende Privat- und Geschäftsmandanten. Jeder Standort wird von einem besonders erfahrenen Anwalt als Standortverantwortlichem geführt, insgesamt beschäftigt die Kanzlei 90 Rechtsanwälte, mehr als 300 Mitarbeitende und ein eigenes Vertriebsteam unter Leitung von Timm Diesbach, der als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung steht. Sie ist zudem Teil der europaweit tätigen ETL-Gruppe.  

Im Schadenfall: Fragen und Antworten

Besteht ein Interessenkonflikt seitens der ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, wenn diese für einen unabhängigen Dritten einen Kraftfahrthaftpflicht-Schaden bei einem Kunden unserer Unternehmensgruppe geltend macht?

Nein, das Mandat besteht zwischen dem Kunden unserer Unternehmensgruppe und der Kanzlei Voigt. Ein Interessenkonflikt kann hier nicht entstehen, ein wie oben dargestellter Sachverhalt muss separat betrachtet werden.


Die ETL Kanzlei Voigt hält ein digitales Kommunikationsportal vor. Entfällt auf die Nutzung dieses Portals eine Gebühr?

Nein, die Nutzung ist mit der Mandatserteilung kostenfrei.


Kann die Kanzlei auch bei Unfällen mit Unfallgegnern aus dem Ausland oder im Ausland in Anspruch genommen werden?

Ja, die ETL Kanzlei Voigt ist ein Mitglied der europaweit tätigen ETL-Gruppe und kann auch in diesem Fall mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt werden.


Was passiert, wenn es nicht nur zu einem Blechschaden gekommen ist, sondern zusätzlich ein Personenschaden eingetreten ist?

Die ETL Kanzlei Voigt kann sich auch um die Abwicklung dieses Schadens kümmern. Hierzu wird gegebenenfalls ein zweites kostenfreies Mandat aufgenommen.