Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis spätestens 2033 in neue Exemplare umgetauscht werden. Das gilt für alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden. Allerdings gibt es Unterschiede, wie Tom Hering aus der Abteilung für Kfz-Versicherungen in unserer Unternehmensgruppe ausführt.

Fälschungssicher in der gesamten EU

Der Grund für die Umtausch-Aktion ist die Einführung einer EU-weit einheitlichen, fälschungssicheren Fahrerlaubnis, die auch digital erfasst werden kann, um Missbrauch vorzubeugen. Der Bundesrat hat die Regelung am 15. Februar 2019 beschlossen. Der Umtausch betrifft knapp 15 Millionen Exemplare aus Papier, die bis 1999 herausgegeben wurden, sowie etwa 28 Millionen Fahrberechtigungen in Kreditkarten-Form, welche von 1999 bis 2013 ausgestellt wurden. Denn diese entsprechen ebenfalls nicht den neuesten Anforderungen.

Welche Fristen gelten für wen?

Um lange Wartezeiten und überbelastete Behörden zu vermeiden, gibt es einen Stufenplan. Dieser regelt, bis wann alle Betroffenen ihre Führerscheine austauschen müssen. Somit gilt für manche eine Frist schon vor dem Jahr 2033. Die Bestimmung der persönlichen Frist richtet sich nach dem Ausgabedatum des Führerscheins, nicht nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis.

Wurde der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgegeben, ist die Frist abhängig vom Geburtsjahr:
 

Geburtsjahr Führerschein muss umgetauscht werden bis zu
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025



Wurde der Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 19. Januar 2013 ausgegeben, ist die Frist abhängig vom Ausstellungsjahr:
 

Ausstellungsjahr Führerschein muss umgetauscht werden bis zum
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 19.01.2013 19.01.2033

So funktioniert der Umtausch

Der Führerscheinumtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes. Dafür werden folgende Dinge benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Ihr aktueller Führerschein

Der Umtausch kostet 25 Euro. Sie erhalten vier bis sechs Wochen nach Beantragung Ihren neuen Führerschein. Im neuen Führerschein werden Ihnen alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den Fahrerlaubnisklassen Ihres alten Führerscheins entsprechen. Eine ärztliche Untersuchung oder eine erneute Führerscheinprüfung sind nicht notwendig. Nur die Führerscheine der Klasse C oder Klasse D sind lediglich fünf Jahre gültig. Für die Neuausstellung dieser Führerscheine ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich unabhängig davon bestehen, jedoch droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn die Fristen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Am besten warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf Ihrer Frist, um den Umtausch Ihres Führerscheins zu beantragen. Kümmern Sie sich vielmehr frühzeitig, um Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden.


Tom Hering
tom.hering@ecclesia.de

Hinweis: Alle neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig, danach muss die Inhaberin oder der Inhaber wieder ein neues Dokument beantragen. Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich weiterhin unbefristet gültig.

Sollte Ihre Fahrerlaubnis bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt worden sein, ist eine Karteikartenabschrift nötig. Diese können Sie ganz einfach bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort wird die Abschrift an die aktuelle Führerscheinstelle übermittelt.