Eine Gebäudeversicherung soll sicherstellen, dass im Schadenfall die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes vollständig von der Versicherung übernommen werden.

Dazu muss aber feststehen, wie hoch die Summe ist, die für die Wiederherstellung angenommen werden muss. Um diese Neuwertsumme festzustellen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Versicherungsnehmer kann sie jährlich selbst neu ermitteln. Das ist allerdings kompliziert und mühselig. Oder er kann nach einmaliger korrekter Ermittlung der Versicherungssumme einen sogenannten „Anpassungsfaktor“ vereinbaren, der jedes Jahr neu bestimmt und vom Versicherer festlegt wird. Dieser Anpassungsfaktor dürfte in naher Zukunft bedingt durch die erheblichen Teuerungen bei Baumaterial und Handwerkerpreisen kräftiger ansteigen als in der Vergangenheit. Bis zu 20 Prozent Aufschlag sind möglich. Katrin Gutseel und Diana Ortmeier, Produktmanagerinnen in der Sachversicherung, erklären, warum man die höheren Anpassungsfaktoren trotzdem annehmen sollte.
 

Warum ist die richtige Summenermittlung so wichtig?

Schließt ein Versicherungsnehmer eine Gebäudeversicherung ab, ist er vertraglich verpflichtet, dem Versicherer zu Beginn des Vertrages eine korrekt ermittelte Versicherungssumme für das angetragene Risiko mitzuteilen. Das dient der konkreten Bedarfsdeckung und umfasst den Wert des Gebäudes. Nur wenn die Versicherungssumme richtig bemessen ist, können vereinbarte Anpassungsfaktoren greifen.

Diese Summenermittlung muss für viele Gebäudetypen keine mühselige Aufgabe sein. Für die Gebäudewertermittlung hält unsere Unternehmensgruppe unterschiedliche Lösungsansätze und Dienstleistungen vor, die bei Bedarf mit der jeweiligen Kundenberaterin oder dem Kundenberater besprochen werden können. 

Gerade die laufende Anpassung der Versicherungssumme bringt ungeahnte Herausforderungen mit sich. Meist können Kunden nur Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge melden, da sie diese Zahlen aus der Anlagenbuchhaltung übernehmen können. Das ist jedoch zu wenig, wenn es um eine korrekt aktualisierte Versicherungssumme geht. Im Schadenfall muss dieser Betrag ja ausreichen, um auch erhöhte Kosten der Wiederbeschaffung gegenüber ehemaligen Anschaffungspreisen zu decken. Die wichtigsten Parameter dafür sind zum Beispiel Preissteigerungen bei Waren oder Dienstleistungen, allgemeine Inflation, Verteuerung durch Lieferengpässe oder variable Weltmarktpreise für bestimmte Güter. Bleiben diese ­Parameter außen vor, droht im Laufe der Zeit bei unverändertem Bestand die besagte Unterversicherung. An dieser Stelle kommt dann der bereits angesprochene Anpassungsfaktor ins Spiel.

Auch in der Inventar-, Elektronik- sowie Hausratversicherung sind Anpassungsfaktoren keine Ausnahme – auch wenn sie bislang im Gegensatz zu der Handhabung in der Gebäudeversicherung nicht als Selbstverständnis galten. Anders als in der Gebäudeversicherung gibt es unterjährig bei der Büro-/Geschäftsausstattung sowie den Waren und Vorräten deutlich mehr Bestandsveränderungen. Dadurch erfolgt oftmals eine Neuermittlung der Versicherungssumme, indem diese Änderungen berücksichtigt und gemeldet werden – die Versicherungssumme scheint augenscheinlich zu passen. Aber: durch die mittlerweile eingetretenen Teuerungen, reicht eine Erfassung der Bestandsveränderungen oftmals nicht aus. Denn auch die vorhandene Einrichtung wird bei einem Neuerwerb in der Regel teurer sein. Aus diesem Grund ist es in diesen Versicherungsverträgen ebenfalls ratsam, nach der erstmaligen Ermittlung einer korrekten Versicherungssumme, diese über einen Anpassungsfaktor anzupassen und zusätzlich die Bestandsveränderungen aufzugeben.

Unsere Unternehmensgruppe bietet den Kunden aus Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft und kirchlichen Institutionen für Inventarversicherungen durch das selbstentwickelte Werkzeug „S.A.F.E.“ Hilfestellung bei der erstmaligen Summenbestimmung. Auf Grundlage der Daten aus der Anlagenbuchhaltung werden aktuelle Neuwerte näherungsweise bestimmt. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Grunddaten stimmen, also die Anschaffungspreise für das Inventar richtig abgebildet werden. Ein Beispiel dazu liefert die EDV-Ausstattung: Sind in einem Unternehmen sehr hochpreisige Computer im Einsatz, muss ein anderer Wert angesetzt werden als bei herkömmlichen PCs.  
 

Anpassungsfaktor: Was ist er und was kann er?

Der Anpassungsfaktor dient beispielsweise in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag ändern zu müssen.

Wenn ein zerstörtes Gebäude zum Zeitpunkt des Schadens wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es zuvor war, dann dürfte dies heute nicht mehr zu den Kosten erstellt werden können wie der damalige Neubau. Für diesen Fall werden die Anpassungsfaktoren wichtig. Dieser gleitende Faktor passt den Wert des Gebäudes jährlich an die aktuellen Wiederherstellungskosten an. Wiederherstellungskosten sind jene Kosten, die entstehen, um eine Immobilie bezugsfertig besitzen zu können. 

Der Anpassungsfaktor wird durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlen. Es fließt unter anderem auch der Baupreisindex ein, welcher die Veränderungen der Baupreise widerspiegelt. Er wird wiederum vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Der Anpassungsfaktor bildet somit die steigenden Herstellungskosten sowie Material- und Personalkosten ab.

Außerhalb der Inventarversicherung und gleitenden Neuwertversicherung wird der Anpassungsfaktor oftmals auch als Wertzuschlag bezeichnet.
 

Das Zusammenspiel mit der Prämienanpassung

Vereinfacht gesagt, wird die Prämie aus der Versicherungssumme und dem individuell vom Risiko abhängigen Prämiensatz berechnet. Steigt also die Versicherungssumme durch einen Zuschlag, steigt auch die Prämie.

Abhängig von dem vereinbarten Zuschlag (zum Beispiel Wertzuschlag 1970, Wertzuschlag 1980 oder auch dem gleitenden Neuwert), können diese Anpassungen voneinander abweichen. 

In den Jahren 2009 bis 2019 war nach Angaben des GDV in der gleitenden Neuwertversicherung beispielsweise eine Prämiensteigerung von zwei bis vier Prozent üblich. Nunmehr wendet sich das Blatt: Die in jüngster Zeit massiv gestiegenen Kosten in der Baubranche bringen alleine von 2022 auf 2023 eine Kostensteigerung beziehungs­weise Anpassung mit sich, die auf 15 bis 20 Prozent prognostiziert wird.
 
Dieser Wert lässt viele Kunden erst einmal stutzig werden. Aber bei genauerer Betrachtung der oben geschilderten Vorteile, wie einer abzugsfreien Wiederherstellung im Schadenfall, zeigt sich seine Berechtigung.
 

Worauf muss geachtet werden?

Angesichts der geopolitisch schwieriger werdenden Lage, höherer Lohnabschlüsse und immer knapper werdender Rohstoffe ist davon auszugehen, dass die Anpassungsfaktoren künftig ebenfalls weit stärker steigen werden als in der Vergangenheit. Aus diesem Grund raten wir, um eine Unter­versicherung zu vermeiden, Anpassungsklauseln zu verwenden und einen entsprechenden Unter­ver­sicherungsverzicht vereinbaren zu lassen – sowie bei Bedarf die Grundversicherungssumme kritisch zu überprüfen. 

Die Kundenberater der Ecclesia Gruppe stehen Ihnen hier gern für einen Austausch über die Ermittlung der Versicherungssumme bis hin zur Auswirkung der Anpassungsfaktoren zur Verfügung.
 

Katrin Gutseel und Diana Ortmeier


Die Sachversicherung wird meistens als Schadensversicherung mit einer konkreten Bedarfsdeckung ausgestaltet. Es wird ein ermittelter Sachwert, zum Beispiel der Wert eines Gebäudes, versichert. Bei Schadeneintritt hat der Versicherer den Vermögensschaden zu ersetzen, wobei die Auszahlung der Leistung mit Auflagen verbunden sein kann. So kann der Versicherungsnehmer zum Beispiel bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der Gebäudeversicherung die Zahlung erst verlangen, wenn die bestimmungsmäßige Verwendung des Geldes – also die Gebäudewiederherstellung – gesichert ist. 

Eine Summenversicherung basiert dazu im Gegensatz zur Schadensversicherung auf einer abstrakten Bedarfsdeckung. Ein Beispiel dafür ist die Unfallversicherung, in der der Versicherungsnehmer einen individuellen Wert für seinen Körper selber festlegt. Diese Art der Versicherung wird in der Regel genutzt, wenn der Gegenwert nicht eindeutig zu bemessen ist.