Warum die bAV Mitarbeitende binden und gewinnen kann. Die Beschäftigung mit dem Thema betriebliche Altersversorgung lohnt sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Zum einen ist die Altersversorgung ein wichtiger Aspekt der Unternehmensattraktivität. Zum zweiten nimmt der Arbeitgeber damit auch eine nicht zu unterschätzende soziale Verantwortung wahr. Dabei ist es wichtig, professionelle Hilfe an der Seite zu haben, wenn das Thema betriebliche Altersversorgung auf der Tagesordnung steht. Wieso, das erklärt Sabine Buschmann, Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung und in unserer Unternehmensgruppe im Vorsorgemanagement tätig.

In Zeiten des Fachkräftemangels wird eine betriebliche Altersversorgung als Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden immer wichtiger. Davon ist Sabine Buschmann überzeugt. Bisher ist die betriebliche Altersversorgung oder kurz bAV allerdings ein Instrument, das vor allem von größeren Unternehmen eingesetzt wird. Nach Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung ist das Instrument als dritte Säule der Altersvorsorge in der Bundesrepublik am weitesten in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verbreitet. Dabei, so heißt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ist ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung für immer mehr Menschen ein wichtiger Punkt bei der Beurteilung, wie attraktiv ein neuer Job ist. Oder es ist ein wesentliches Element bei der Entscheidung, dem bisherigen Unternehmen treu zu bleiben.
 

Eingesparte Sozialabgaben

Zusätzliche Mittel muss ein Unternehmen für eine bAV nicht aufwenden, es spart hingegen bei den Sozialabgaben mehr ein, als es nach den Buchstaben des Gesetzes als Zuschuss zur bAV zahlen muss. Sabine Buschmann rät Unternehmen allerdings dazu, den Beschäftigten die gesamten eingesparten Sozialabgaben als Zuschuss zur bAV zur Verfügung zu stellen, um attraktiv zu bleiben. „Mit dem steuerlichen Vorteil der Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss ergibt sich so für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine auskömmliche Rendite“, fasst sie zusammen.

Mit den jüngsten Reformen habe der Gesetzgeber eine betriebliche Altersversorgung außerdem auch für Geringverdienende interessanter gestaltet. So bietet sich nicht nur die Beratung zum Thema Entgeltumwandlung, sondern auch die Umsetzung einer echten arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente zu attraktiven Konditionen an.
 

Viele Wege, um die Beschäftigten wertzuschätzen

Unter dem Aspekt der Arbeitgeberattraktivität kann die bAV durch weitere Bausteine für die Beschäftigten sinnvoll ergänzt werden. Ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bereit, weitere Mittel für die Wertschätzung der Belegschaft zu investieren, bietet sich die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und/oder einer Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit an. Grundsätzlich sollte hier ein Gesamtpaket betrachtet werden, da bei einer gezielten HR-Strategie auch die Kostenträger eher von einer Refinanzierung zu überzeugen sind.

Nicht zuletzt kommen Arbeitgeber/-innen auch einer sozialen Verantwortung nach, wenn sie für ihre Mitarbeitenden Modelle der betrieblichen Vorsorge schaffen. Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst seien in Deutschland immer noch zu zögerlich, wenn es um die eigene Altersvorsorge gehe, und verließen sich dabei zu sehr auf „Vater Staat“, schildert die Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung.

Das treibt auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung um. Ihren Angaben zufolge ist die Zahl der Verträge zwar seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1. Januar 2018 um 8 Prozent gestiegen, mit einem Verbreitungsgrad von 56 Prozent sei Deutschland aber noch „Lichtjahre“ von dem angesichts der demographischen Herausforderungen notwendigen Ziel entfernt.
 

Modelle kaum vergleichbar

Doch worauf ist zu achten, wenn Arbeitgeber/-innen sich mit Modellen der betrieblichen Altersvorsorge auseinandersetzen? In ihrer Abschlussarbeit des berufsbegleitenden Studiums zur Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung hat sich Sabine Buschmann exakt mit dieser Frage beschäftigt. Sie untersuchte vier Fondspolicen aus Sicht der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in Bezug auf Transparenz zu Kosten und Erträgen, fragte nach Kostenhöhe, Anlagestrategien und Vergleichbarkeit der einzelnen Produkte von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften.

Ihr Fazit fällt kritisch aus, denn Transparenz ist nicht überall gegeben: Die einzelnen Produkte sind untereinander kaum zu vergleichen, weil sie jeweils auf völlig eigenen Grundlagen stehen und unterschiedliche Begrifflichkeiten und Definitionen nutzen. Selbst die für jedes Produkt angegebenen Effektivkosten ließen sich nicht miteinander vergleichen, weil sie von unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen abgeleitet worden waren. „Weder für die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber noch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es möglich, sich selbst einen Überblick zu verschaffen“, sagt sie.
 

Verwaltungsarm und haftungssicher

Das stärkt die Rolle der Expertinnen und Experten wie Sabine Buschmann in der Beratung. Gleichzeitig rücken für sie damit aber auch andere Kriterien in den Vordergrund der fachgerechten Empfehlung an die Unternehmen. Das sind: haftungssichere Produkte, eine gute Expertise in Fragen der betrieblichen Altersversorgung bei den Anbietern und letztlich eine hohe Dienstleistungsqualität beim Makler selbst. Er muss durch Schulungen und Unterstützung die jeweilige Personal- und Gehaltsbuchhaltungsabteilung in die Lage versetzen, die Altersversorgung auch zu managen. Sabine Buschmann: „Somit tritt der reine Produktverkauf immer mehr in den Hintergrund, und die Unternehmen erwarten von uns zu Recht, verwaltungsarme und haftungssichere Abwicklungsprozesse.“ So hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz einen guten Ansatz für die betriebliche Altersversorgung gegeben, der Beratungsbedarf für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist damit allerdings erneut gestiegen.

Die Qualität ihrer Abschlussarbeit, insbesondere die kritische Betrachtung des Themas Transparenz in der bAV hat Sabine Buschmann einen Preis eingebracht. Ihre Arbeit wurde an der Hochschule Koblenz mit einem erstmals vergebenen Sonderpreis des Stuttgarter-bAV-Preises ausgezeichnet, den die Stuttgarter Lebensversicherungs AG gestiftet hatte.

Bei Fragen zur bAV für die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer sehr gern zur Verfügung.

Thorsten Engelhardt
thorsten.engelhardt@ecclesia-gruppe.de