Der Erwerber eines insolventen Unternehmens muss für Betriebsrentenansprüche der übernommenen Beschäftigten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht haften.
Mit ausgeklügelten Anlagekonzepten und niedrigeren Garantielinien behalten moderne Rentenversicherungen die notwendigen Renditechancen auch in der Niedrigzinswelt.
In der neusten Folge des Vorsorge-Podcast informiert die Ecclesia Gruppe über die Möglichkeiten der Übernahme betrieblicher Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel.
Durch eine Änderung des Betriebsrentengesetzes fallen jetzt administrative Erschwernisse bei der Mitgabe von Direktversicherungen weg, die infolge jüngerer Rechtsprechung zu beachten waren.