Nach den Überschwemmungen im Juli 2021 ist Schadenexperte Michael Diedrich in einem Hochwassergebiet unterwegs und berichtet, was er vor Ort erlebt. Er steht den Kunden der Unternehmensgruppe als Experte zur Seite und berät in dieser außergewöhnlichen Situation mit ihnen, was zu tun ist. Außerdem erklärt er, welche Versicherungen für diesen Fall notwendig sind.

Michael Diedrich möchte am 19. Juli einen Kundentermin in Neuenahr-Ahrweiler wahrnehmen. Was er im Ahrtal an diesem Tag vorfindet, ist schockierend. Es riecht stark nach Mineralöl, aber wenn er genau darüber nachdenkt, sind noch andere Gerüche wahrzunehmen. Das komplette Abwassersystem liegt danieder. An den Straßenrändern ist der Müll drei bis vier Meter hoch aufgeschichtet, die Straßen können nur noch einspurig befahren werden. Das gesamte Gebiet rund um die Ahr ist voll mit Rettungskräften. Der Schaden-Außendienstmitarbeiter sieht viele Hilfsorganisationen, auch die Bundeswehr ist mit Panzern und schwerem Gerät im Einsatz.

Aber auch viele junge Menschen helfen. Sie sind sommerlich gekleidet, tragen Gummistiefel, ihr Gesicht und ihre Kleidung sind mit Schlamm bedeckt. Alles ist in Bewegung: Menschen befördern beschädigten Hausrat aus den Häusern, Bauunternehmer versuchen den Schutt an die Seite zu schieben. „Die Lage ist katastrophal. Nichts ist mehr an seinem Platz und die Ahr liegt auch nicht mehr im Bett. Autos wurden kilometerweit von der Flutwelle weggeschwemmt. Straßen sind versperrt mit Ästen, Müll, Geröll und auch Gebäudeteilen“, schildert Michael Diedrich die Situation und sieht einen Landwirt mit seinem Traktor einen Baum aus dem Weg schieben. „Ich bin fast 20 Jahre als Schadenexperte im Außendienst unterwegs, aber so etwas habe ich noch nie gesehen.“

Das Aufräumen beginnt

Als Michael Diedrich zu seinem Schadentermin bei einem Kunden startet, ist es vier Tage her, dass eine Flutwelle in einem bis dato nicht erwartbaren Ausmaß durch das Ahrtal geflossen ist. In der Vorwoche hat es am 14. Juli einen ganzen Tag lang heftig geregnet – das Tief „Bernd“ traf Teile Westdeutschlands mit immensem Starkregen. In der Nacht auf den 15. Juli ist die Ahr über die Ufer getreten und wälzte sich durch die Ortschaften rund um den Fluss.

Der Außendienstler unserer Unternehmensgruppe besucht auch Kunden in den anderen von der Überschwemmung getroffenen Gebieten in Westdeutschland. Er ist einer der ersten, der die Schäden begutachtet. „Die Kunden sind froh, dass ich als Schadenaußendienstmitarbeiter unserer Gruppe vor Ort bin“, weiß der Experte. „Viele Kunden waren anfangs sehr verunsichert. Denn ein Großschaden passiert zum Glück ja sehr selten. Viele wissen in so einer Situation naturgemäß nicht, was sie tun sollen und sind dankbar, wenn ich ihnen eine Bestätigung gebe, dass sie mit dem Aufräumen beginnen dürfen.“

Unfassbar große Schäden

Nachdem Michael Diedrich im Ahrtal noch keine Kunden erreichen konnte, wendet sich der Schadenexperte zunächst dem Landkreis Bitburg-Prüm zu. Auch dort gibt es Gebiete, die schwer von Überschwemmungen durch Ausuferung kleiner Gewässer wie der Kyll gezeichnet worden sind, ebenso wie ein Teil der Stadt Trier. Am sechsten Tag nach der Flut ist er in der Gegend um Stolberg im Rheinland unterwegs. Noch sind nicht alle Straßen geräumt, sodass er seinen Wagen außerhalb des Ortes abstellt und zu Fuß zu seinem Kunden gelangt. „Die Straßen waren so weit aufgerissen, dass ich die Leitungen sehen konnte“, berichtet der Versicherungsbetriebswirt. Noch immer steht das Wasser in dem Gebäude, das er besichtigen will. Es darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgepumpt werden, denn es besteht die Gefahr, dass das Gebäude auftreibt und die Schäden noch größer werden. Erst gut eine Woche später wird Michael Diedrich hier tätig werden können.

Nach vier Tagen Arbeit im Hochwassergebiet kann er endlich den Kunden im Ahrtal erreichen, den er bereits zu Beginn besuchen wollte. An diesem Tag nimmt er wahrscheinlich einen der größten Schäden auf. Er besichtigt ein Gelände, das von den Wassermengen komplett zerstört wurde.

Versicherungen bei Hochwasser

Bei einem Schaden durch ein Hochwasser oder eine Überschwemmung benötigen die Kunden eine Versicherung gegen Elementarschäden. Denn die klassische Gebäudeversicherung umfasst nur Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser und Sturm entstehen. Um das Risiko einer Überschwemmung abzusichern, sollten drei verschiedene Bereiche gegen Elementarschäden versichert sein, erläutert Michael Diedrich: das Gebäude, das Inventar und die Betriebsunterbrechung.

Elementarschutz und Gebäudeversicherung

Nachdem die Kunden dem Schadeninnendienst einen Schaden gemeldet haben, wird geprüft, ob eine Elementardeckung vorliegt. Ist dies der Fall, wird Michael Diedrich oder eine Kollegin beziehungsweise ein Kollege aus dem Schadenaußendienst unserer Unternehmensgruppe tätig. Er fährt zu den Kunden, um den Schaden vor Ort zu begutachten. Für den Fall, dass kein Versicherungsschutz besteht, erläutern die Mitarbeitenden aus dem Innendienst, was nun in dieser Situation zu tun ist. „Wir geben auch diesen Kunden Tipps und empfehlen Entsorgungsfirmen oder Sanierungsbetriebe“, sagt der Experte. Wer aber einen Elementarschutz hat, der wird vom Schadenaußendienst weiter betreut. Wenn Michael Diedrich seine Kunden besucht, dann kann er ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung helfen. „Es ging natürlich darum, dem Kunden mitzuteilen, was zu tun ist, aber in dieser außergewöhnlichen Situation war ich auch so etwas wie ein Seelsorger“, sagt der Schadenexperte mit dem Blick auf die Überschwemmungskatastrophe.

„Bei den ersten Besichtigungen konnten teilweise die Untergeschosse noch nicht betreten werden, aber leider war bei einigen dennoch schnell klar, dass die Gebäude komplett entkernt werden mussten“, berichtet er weiter. „Die Erstmaßnahmen wurden dann schnell freigegeben, sodass die Betroffenen mit der Trocknung und Reinigung beginnen konnten.“ Auch Abbruchfirmen können in diesem Stadium beauftragt werden. Wenn der Schlamm Böden und Wände stark beschädigt habe, müsse oft bis auf den Rohbaustatus entkernt werden. Besonders Leichtbauteile ließen sich nicht trocken, erläutert Michael Diedrich.

In den ersten Wochen nach der immensen Katastrophe konnten die Regulierer und externe Sachverständige der Versicherer nicht überall gleichzeitig präsent sein. Deswegen hat unsere Unternehmensgruppe teilweise in Absprache mit dem zuständigen Versicherer Sachverständige eingeschaltet und die Begutachtung übernommen, sodass den Kunden schnell geholfen wurde. Einige Kunden besuchte Michael Diedrich in dieser Zeit mehrfach. „Wir besprechen mit dem Kunden, welche Unterlagen und Dokumente er der Versicherung vorlegen muss. Zudem beantragen wir für ihn einen Vorschuss oder Abschlagszahlungen. Auch in der Wiederherstellungsphase und bei Gesprächen mit den Versicherern unterstützen wir“, erklärt Michael Diedrich.

Die Betriebseinrichtung

Die Erstmaßnahmen sollten zügig durchgeführt werden, der Hausrat muss entsorgt werden. Kaputte oder nicht mehr verwendbare Gegenstände können weggeworfen werden. Ratsam ist allerdings, dass diese zuvor fotografiert werden. Eine Dokumentation der Schäden und auch der Arbeiten kann für die spätere Regulierung wichtig sein. „Ich berate auch die Kunden bei einem Inventarschaden. Der Versicherer benötigt verschiedene Unterlagen wie Fotos und eine Aufstellung von den unbrauchbaren Gegenständen sowie alte Rechnungen“, beschreibt der Schadenexperte.

Michael Diedrich weiß, dass längst noch nicht alle Schäden aufgenommen sind, der Wiederaufbau wird auch einige Zeit in Anspruch nehmen: „Viele stehen vor den Trümmern, dennoch ist bei den Menschen auch der Wille zu spüren weiterzumachen.“ Er steht jederzeit seinen Kunden zur Seite und wird daher noch häufig in die betroffenen Gebiete fahren.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Gebäude und Inventar beschädigt sind, dann kann der Betrieb entweder nur eingeschränkt oder gar nicht mehr fortgeführt werden. In diesem Fall ist eine Deckung gegen Ausfallschäden sinnvoll. „Besonders nach dieser Überschwemmungskatastrophe gibt es einige Unternehmen, die längere Zeit ihre Gebäude nicht benutzen können“, sagt Michael Diedrich. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zielt zwar auf den Ersatz von entgangenem Gewinn beziehungsweise laufender Kosten, sie enthält aber auch Schadenminderungskosten und gibt somit die Möglichkeit, den Betrieb über ein Provisorium weiter zu führen.

Ann-Cathrin Ohm
ann-cathrin.ohm@ecclesia-gruppe.de