Wenige, aber dafür besonders schwere Fälle prägen die Schaden-Statistik eines Krankenhauses. Doch die Haftpflichtversicherung muss für diese Großschäden konzipiert werden, um das Haftungsrisiko, das aus den pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten in einem Krankenhaus resultiert, ausreichend absichern zu können. Ein Akutkrankenhaus mit invasivem Risikoprofil sollte daher über eine Haftpflichtversicherungssumme von mindestens 10 bis 15 Millionen Euro verfügen, raten die Spezialisten unserer Unternehmensgruppe.

Wo Menschen arbeiten, geschehen auch Fehler – denn niemand ist ohne Fehl und Tadel. Das gilt auch für hervorragend ausgebildetes und engagiert arbeitendes ärztliches und pflegerisches Personal. Aber wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses übernimmt die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen; sie hält damit Ärztinnen, Ärzten, Hebammen und Pflegepersonal gewissermaßen den Rücken frei. Unternehmen wie Mitarbeitende sollen ohne permanente Sorge um existenzielle Vermögensschäden ihren wichtigen und anspruchsvollen Aufgaben nachkommen können.

Diese Sicherheit ist umso wichtiger, da einige Felder der Medizin Hochrisikobereiche sind. Das trifft beispielsweise auf die Geburtshilfe, die Orthopädie oder die Chirurgie zu. Diese Disziplinen gelten als besonders exponiert für schwere Personenschäden. Schmerzensgeld, Pflegeaufwendungen und Regressforderungen der Sozialversicherungsträger können dabei zu erheblichen Millionensummen führen.
 

Ein Blick in die Geburtshilfe verdeutlicht diese Situation. Erleidet ein Kind bei der Geburt einen Schaden, der zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in häuslicher Umgebung führt, sind die Kosten für eine 24/7-Rundum-Pflege zu erstatten. Als relevante Größen kommen der später einsetzende Verdienstausfall und die Regresszahlungen an die Sozialversicherungsträger hinzu. Insbesondere der Aufwand für die Rentenzahlungen bei Fällen mit einem dauerhaften Schaden hat sich in den vergangenen 30 Jahren erheblich erhöht. Denn die Lebenserwartung Schwerstgeschädigter gleicht heute dank der immensen medizinischen Fortschritte und einer ständigen Qualitätsverbesserung in der Pflege annähernd der in der allgemeinen Bevölkerung.
 

Anhand der Geburtshilfe lässt sich auch sehr gut die Bedeutung einzelner großer Schäden zeigen. Bei einer Auswertung des Datenreferenzpools unserer Unternehmensgruppe zum 1. Januar 2020 ergab sich, dass Schäden mit einem Gesamtaufwand von mehr als einer Million Euro nur vier Prozent aller gemeldeten Schäden in der Geburtshilfe ausmachen. Dieser geringe Anteil ist aber für rund 79 Prozent des Gesamtaufwandes in der Geburtshilfe verantwortlich.
 

Legt man der Berechnung den Gesamtaufwand aller Heilwesenschäden des Datenreferenzpools zugrunde, so bleiben 99,7 Prozent aller Schäden unter einem Aufwand von einer Million Euro. „Aber die verbleibenden 0,3 Prozent verursachen knapp 44 Prozent des Gesamtschadenaufwandes“, berichtet Tim Brozio, Leiter des Produktmanagements in unserer Unternehmensgruppe.
 

Die größte Herausforderung in der Krankenhaus-Haftpflichtversicherung und somit auch bei der Festlegung der Versicherungssumme sei das Spätschadenrisiko von Heilwesenschäden, erläutert Tim Brozio weiter. Denn: „Zum Ende eines Jahres sind nach den Daten unserer Unternehmensgruppe erst 40 Prozent der angefallenen Schäden aus diesem Jahr bekannt“, schildert der Leiter des Produktmanagements. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass es auch bei bekannten Schäden nachträglich zu Aufwandssteigerungen kommen kann. Zu erwähnen sind hier insbesondere Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
 

Unterstellt man eine jährliche Kostensteigerungsrate von vier Prozent, lassen sich heutige Versicherungs­summen auf ihre Wertigkeit in der Vergangenheit zurückführen. Unsere Versicherungsmathematiker haben diesen Vergleich berechnet. Dabei ist ersichtlich geworden, dass die größten Schäden seit 1980 jeweils eine heutige Versicherungssumme von zehn Millionen Euro übersteigen würden. „In Einzelfällen wäre sogar eine Summe von 15 Millionen Euro nicht auskömmlich“, berichtet Ansgar Kentrup, Leiter der Produktentwicklung für Haftpflichtversicherungen in unserer Unternehmensgruppe.
 

Nach wie vor gebe es im Markt aber vereinzelt Krankenhäuser, deren Haftpflichtversicherungssumme zwischen fünf und 7,5 Millionen Euro liege. Das sei heute deutlich zu gering dimensioniert, ist Ansgar Kentrup überzeugt. „Einem Akutkrankenhaus mit invasivem Risikoprofil empfehlen wir aktuell eine Versicherungssumme von mindestens 10 bis 15 Millionen Euro je Versicherungsfall“, betont er.

Exzedentenhaftpflicht

Wie nebenstehend beschrieben, kann unter Umständen bei einem Großschadenfall eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro pro Schadenfall überschritten werden. Ursächlich dafür kann auch ein Serienschaden sein, bei dem zum Beispiel durch ein fehlerhaftes Behandlungsverfahren mehrere Personen geschädigt werden.

Unsere Unternehmensgruppe hat dafür eine exklusive Exzedentenhaftpflicht entwickelt, die auch dann Schutz bietet, wenn die Schadenzahlungen eines Schadenfalls zehn Millionen Euro übersteigen. Die Exzedenten-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall eine weitere Deckungsstrecke von bis zu 25 Millionen Euro. Die Summe steht in einer Versicherungsperiode für die Gesamtheit aller Versicherungsnehmer drei Mal zur Verfügung. Für einen einzelnen Schaden ergibt sich somit insgesamt eine Deckungssumme von bis zu 35 Millionen Euro.

Die Exzedentenversicherung beruht auf einem Solidarprinzip. Sie ist als Sammelvertrag ausgestaltet, in dem alle Krankenhäuser, die von unserer Unternehmensgruppe betreut werden, Mitversicherungsnehmer werden können. Das bietet die Möglichkeit, gegen eine günstige Prämienbeteiligung in den Genuss des Exzedenten-Haftpflichtschutzes zu kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass der individuelle Betriebshaftpflichtschutz zehn Millionen Euro beträgt beziehungsweise diese Summe als Selbsttragung zur Verfügung steht.

Unser Experte zum Thema:
Ansgar Kentrup
ansgar.kentrup@ecclesia.de