Das Landgericht München II hat in einer Entscheidung einen Krankenhausträger und einen behandelnden Narkosearzt zu Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber einer ehemaligen Patientin verurteilt. Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Verhalten der Streitgegner Eingang findet in die Urteilsbemessung. Sandra Miller, Fachjuristin für Medizinrecht in unserer Unternehmensgruppe, fasst den vorliegenden Fall und das Urteil im Hinblick auf die genannten Aspekte zusammen.