In der Regel müssen alle Reiseanbieter in den Reisesicherungsfonds einzahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die stattdessen eine Kautionsversicherung abschließen können.
Reiseanbieter, deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt und
• die Pauschalreisen inklusive Beförderung und Vorabinkasso anbieten oder
• die verbundene Reiseleistungen mit Agenturinkasso vermitteln,
dürfen ihre Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung über eine Versicherungslösung erfüllen.

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