Der Erwerber eines insolventen Unternehmens muss für Betriebsrentenansprüche der übernommenen Beschäftigten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht haften.
Mit ausgeklügelten Anlagekonzepten und niedrigeren Garantielinien behalten moderne Rentenversicherungen die notwendigen Renditechancen auch in der Niedrigzinswelt.
Durch eine Änderung des Betriebsrentengesetzes fallen jetzt administrative Erschwernisse bei der Mitgabe von Direktversicherungen weg, die infolge jüngerer Rechtsprechung zu beachten waren.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Herbst 2019 hat wesentliche positive Auswirkungen auf die Nutzung eines ZeitWertKontos, die eine Abkehr von der bisherigen Urteilspraxis bedeuten.