Der Dauerregen der vergangenen Tage hat verheerende Folgen: In Baden-Württemberg und Bayern überschwemmen Wassermassen bewohnte und bewirtschaftete Gebiete sowie auch Unternehmensgebäude. Die Schäden sollten nun schnell und kontrolliert behoben und dem Versicherer gemeldet werden.

Seit Ende Mai fallen Niederschläge in Baden-Württemberg und Bayern. Flüsse, Bäche und Böden können die anhaltend hohen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen, da bereits in den vergangenen Wochen und Monaten ungewöhnlich viel Niederschlag gefallen ist. Die Folgen sind immens. Häuser, Industrieanlagen und Kulturgüter wurden von den Wassermengen überspült. Das extreme Wetterereignis hat sogar Todesopfer gefordert, Menschen schwer verletzt und große Schäden an Sachwerten, Immobilien, Produktionsstätten, Bürogebäuden und Lagerräumen verursacht. Die kaputte Infrastruktur, Stromausfälle und gestörte Telefonleitungen können zu einem Produktionsstillstand oder zu einer Evakuierung von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen führen und dadurch kann für Unternehmen und Betriebe der Sozialwirtschaft ein Ertragsausfall entstehen. Doch was ist im Ernstfall zu tun?

Wenn das Gebäude im Wasser steht

Kerstin Schneller, Leiterin der Abteilung Schaden Industrie in unserer Unternehmensgruppe, rät in diesem Fall, ruhig und besonnen zu agieren: „Wichtig ist, dass die betroffenen Kunden richtig handeln. Sie sollten sich bewusst machen, dass sie schnell vorgehen müssen, aber auch verpflichtet sind, den Schaden zu dokumentieren.“ Fotos und Videos seien in diesem Fall hilfreich. Aufgrund der Katastrophenlage kann nicht jeder Schaden von einer Gutachterin oder einem Gutachter aufgenommen werden. Die Expertin empfiehlt in diesem Fall, die einzelnen Schritte der Aufräumarbeiten genau nachzuweisen. Ebenso sollte eine Auflistung der beschädigten Produktionsanlagen, Maschinen, Lagerhallen, Büroräume, Betriebsmittel, Werkstoffe, Güter sowie Lagerbestände erstellt werden und Fotos zwingend von den Dingen gemacht werden, die sofort entsorgt werden müssen. Als Kunde ist man in der Nachweispflicht.

Überprüfung der Versicherungspolicen und Schaden melden

Sobald der erste Schock überwunden ist, sollten die Betroffenen mit ihrer Kundenberaterin oder ihrem Kundenberater Kontakt aufnehmen, um gemeinsam die Versicherungspolicen zu überprüfen: Enthält die Gebäudeversicherung einen Baustein Elementarschäden, der weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen absichert? Die Gebäudeversicherung umfasst Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind. Wenn die Einrichtung betroffen ist, dann greift die Inventarversicherung – auch hier gilt zu prüfen, ob ein Schutz gegen weitere Naturgefahren eingeschlossen ist. Sind Fahrzeuge aus dem Fuhrpark beschädigt, dann ist eine Kfz-Versicherung wichtig.

Die Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer stehen natürlich helfend zur Seite. „Unsere Mitarbeitenden sind jederzeit ansprechbar und unterstützen Sie gerne“, sagt Kerstin Schneller.

Die ersten Aufräumarbeiten

Wenn der Wasserstand sinkt, dann sollten die Räume ausreichend belüftet, Dreck und Schlamm entfernt werden, bevor alles trocknet. Da höchstwahrscheinlich nicht in jedem Fall eine Sachverständigerin oder ein Sachverständiger die Lage vor Ort einschätzen kann, empfehlen wir, sich am besten bei der Ecclesia Gruppe zu melden. Wir verfügen über Kontaktdaten zu unterschiedlichen Fachfirmen, die die Aufräumarbeiten unterstützen können. Sollten auch diese Dienstleister ausgelastet sein, raten wir im Zweifelsfall dazu, in Abstimmung mit dem jeweiligen Kundenbetreuer oder der Kundenbetreuerin die Schäden fotografisch zu dokumentieren und dann mit der Beseitigung zu beginnen. Gemeinsam und auf Grundlage einer guten Dokumentation finden wir dann auch mit den Versicherern Lösungen. Sollten Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt werden, empfiehlt es sich, eine ungefähre Einschätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen zu lassen und eine Freigabe der Versicherung einzuholen.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind für Sie da. Wir unterstützen Sie in dieser außergewöhnlichen Situation. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch in diesem Blogbeitrag

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