Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Januar 2022 ein erstes Urteil in einem Rechtsstreit zur Betriebsschließungsversicherung gesprochen. Darin wird ausgeführt, dass eine intrinsische Gefahr, das heißt ein Krankheitsausbruch im Unternehmen selbst, keine zwingende Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls sei.