Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) trägt Krankenhäusern seit Jahresbeginn 2019 auf, in bestimmten Abteilungen, insbesondere in sogenannten pflegeintensiven Bereichen, konkrete Vorgaben zur Besetzung mit Pflegekräften einzuhalten. Alexander Bayer, Volljurist aus unserem Unternehmensbereich Financial Lines, gibt einen Überblick über die Entwicklung in der Schadenpraxis.